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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm gilt für Spielfeldtore, die zu Wettkampf-, Trainings- oder Freizeitzwecken genutzt und in Innen- und Außenbereichen einschließlich Bildungseinrichtungen und öffentlichen Freizeitbereichen verwendet werden. Sie umfasst funktionale, sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für alle ortsveränderlichen und standortgebundenen Spielfeldtore mit einem Gesamtgewicht von mehr als 10 kg mit der Ausnahme von Torgrößen 5,00 m x 2,00 m und 7,32 m x 2,44 m mit einem Gewicht größer 42 kg, welche in EN 748 enthalten sind (siehe Tabelle 1, Fußnoten b und c). Diese Norm ist auch nicht anwendbar auf Tore nach: a) EN 748 (Fußball); b) EN 749 (Handball); c) EN 750 (Hockey); d) EN 1270 (Basketball) sowie andere für Basektball verwendete Tore; e) EN 15312 (frei zugängliche Multisportgeräte); f) EN 13451-7 (Wasserpolo); g) EN 16664 (Leichtgewicht-Tore). Diese Norm gilt nicht für: h) aufblasbare Tore; i) Tore, die unter der Zuständigkeit von CEN/TC 52 als Spielzeug eingestuft sind; j) ortsveränderliche und standortgebundene Spielfeldtore beim American Football; k) Tore, die zur Verwendung transportiert werden (zum Beispiel Lacrosse, Rink-Hockey und Rollhockey).
Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss Spielfeldtore beim American Football; k) Tore, die zur Verwendung transportiert werden (zum Beispiel Lacrosse, Rink-Hockey und Rollhockey).
Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-01-02 AA "Turngeräte, Matten und Spielfeldgeräte" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 16579:2020-01 .
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN EN 16579:2018-04 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN EN 16579:2018-04 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) unter A.2.2, vierter Satz, wurde "Kopf" an erster Stelle durch "Körper" ersetzt: "Wenn der Prüfkörper C (Torso) verwendet wird, ist es sicherer, zuerst den Körper durch die Öffnung zu zwingen, da, wenn dieser durchpasst, auch der Kopf durchgeht."; b) redaktionelle Änderungen.