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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt Regeln für die Angabe von Leder in den Etiketten oder Kennzeichnungen nichttextiler Teile von Textilerzeugnissen fest, in denen Leder als Teil, Komponente, Verzierung oder Besatz verwendet wird.
Die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl Nr. L 272 vom 18. Oktober 2011) legt unter anderem Vorschriften über die Etikettierung oder Kennzeichnung bestimmter Textilerzeugnisse fest, die nichttextile Teile tierischen Ursprungs enthalten. Es legt Anforderungen fest, um das Vorhandensein von nichttextilen Teilen tierischen Ursprungs bei der Etikettierung oder Kennzeichnung von Textilerzeugnissen, die solche Teile enthalten, zu berücksichtigen, damit die Verbraucher gut informiert ihre Wahl treffen können.
Leder fällt in die Kategorie von Materialien, die durch die Terminologie "nichttextile Teile tierischen Ursprungs" abgedeckt sind.
Dieses Dokument enthält die Anforderungen an ein Etikett oder eine Kennzeichnung der Lederausstattungen von Textilerzeugnissen und schlägt ein Modell-Etikett oder eine Kennzeichnung vor, die verbindliche Anforderungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 erfüllt und die Kohärenz mit den CEN-Normen hinsichtlich der Identifizierung von Leder und der Terminologie der Lederindustrie sicherstellt.
Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 289 "Leder" erarbeitet, dessen Sekretariat vom UNI (Italien) gehalten wird.
Das zuständige nationale Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-05-51 AA "Anforderungen und physikalische Prüfverfahren für Leder und seine Ausgangsprodukte" im Normenausschuss Materialprüfung (NMP).