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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm gilt für Reifenvulkanisiermaschinen mit folgender Konfiguration: - Kreuzstrom-Reifenvulkanisiermaschinen mit zwei Kavitäten und mit: - gemeinsamem Vulkanisierzyklus und gemeinsamer technischer Schutzmaßnahme; oder - voneinander unabhängigen Vulkanisierzyklen und gemeinsamer technischer Schutzmaßnahme; oder - voneinander unabhängigen Vulkanisierzyklen und unabhängiger technischer Schutzmaßnahme; - Reifenvulkanisiermaschinen mit einer Kavität; - Reifenvulkanisiermaschinen mit automatischer rückseitiger Beschickung und Entnahme. Die in dieser Europäischen Norm festgelegten Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen gelten für Reifenvulkanisiermaschinen für Reifen von Personen und Lastkraftwagen. Diese Europäische Norm behandelt nicht: - Beschickungs- und Entnahmesysteme; - Reifenvulkanisiermaschinen, bei denen das Beladen des Reifenrohlings in die Form und das Entladen des Fertigreifens aus der Form manuell erfolgt; - Zusatzeinrichtungen, die kein Bestandteil der Reifenvulkanisiermaschine sind, zum Beispiel Fördereinrichtungen; - Absaugsysteme. Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Reifenvulkanisiermaschinen zutreffend sind, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftigerweise vorhersehbar sind, verwendet werden. Sie behandelt nicht die Gefährdungen in Verbindung mit dem Herabfallen von Teilen des Containers oder der Form. Einige Reifenvulkanisiermaschinen enthalten Druckbehälter, die unter die Richtlinie 97/23/EG fallen; diese Europäische Norm zielt nicht darauf ab, die Richtlinie 97/23/EG zu unterstützen. Diese Europäische Norm gilt nicht für Reifenvulkanisiermaschinen, die vor dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 145 "Kunststoff- und Gummimaschinen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 16474:2015. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-14-17 AA "Reifenheizpressen" im Fachbereich "Kunststoff- und Gummimaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Reifenvulkanisiermaschinen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.