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Grundlage für die Europäischen Normen EN 16466-1 bis -3 war ein internationaler Ringversuch zu den in Analytica Chimica Acta 649 im Jahr 2009 veröffentlichten drei Analysenverfahren, der unter der Schirmherrschaft des Ständigen Internationalen Ausschusses der Essighersteller (CPIV, Brüssel) organisiert wurde. Diese Analysenverfahren sind mit dem Ziel erarbeitet worden, die Authentizität von Essig überprüfen zu können. Essig ist nach EN 13188:2000 als Essigsäure-Lösung definiert, die durch doppelte Gärung entsteht, das heißt Umwandlung von Zuckern in Ethanol und Umwandlung von Ethanol in Essigsäure. Sowohl das Ethanol als auch die Essigsäure sollten durch ein biotechnologisches Verfahren erhalten werden. Synthetische Essigsäuren, die entweder aus Erdölderivaten oder durch Pyrolyse von Holz gewonnen werden, sind hingegen als Verfälschung hochwertiger Gärungsessige geeignet. Die Verwendung billigerer Produkte ist nicht zugelassen, bedingt wirtschaftliche Verzerrungen bei der Vermarktung, und kann möglicherweise zu Gesundheitsrisiken führen, wenn gesundheitsgefährdende Substanzen verwendet werden. Die Überwachung der Authentizität von Essig ist deshalb ein bedeutender Aspekt in Bezug auf Verbraucherschutz und lauteren Handel. In Teil 1 und Teil 2 werden Isotopenverfahren zum Nachweis der Authentizität von Essig festgelegt. Diese beiden Verfahren sind anwendbar auf Gärungsessig (aus Wein, Apfelwein, Agraralkohol und so weiter), um in Kombination beider Verfahren die botanische Herkunft der Essigsäure zu charakterisieren und um Verfälschungen durch synthetische Essigsäure nachzuweisen. Teil 3 legt ein weiteres Isotopenverfahren zum Nachweis der Authentizität von Essig fest. Dieses Verfahren ist anwendbar auf Weinessig, um das 180/160-Verhältnis von Wasser zu charakterisieren, und es erlaubt die Differenzierung zwischen Weinessig und aus Rosinen hergestellten Essigen. Die Verfahren wurden vom Ständigen Internationalen Ausschuss der Essighersteller (CPIV, Brüssel) vorgeschlagen und auf CEN-Ebene im Rahmen des Erst-Fragebogenverfahrens (PQ-Verfahren) zur Abstimmung vorgelegt. Das zuständige europäische Normungsgremium ist das Technische Komitee CEN/TC SS C01 "Lebensmittelerzeugnisse", dessen Sekretariat von CCMC geführt wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 057-05-03 AA "Essig" des Normenausschusses Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL).