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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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EN 14363 definiert die Anforderungen, die ein Schienenfahrzeug in Bezug auf das Fahrverhalten zu erreichen hat. Das Abnahmeverfahren nach EN 14363, einschließlich der in dieser Norm festgelegten Befreiung, wird im normativen Anhang B (Flussdiagramm) dargestellt. Auf Grund von Erfahrungen wird anerkannt, dass ein in einem sicher betriebenen Wagen eingebautes Fahrwerk auch in einen anderen Wagen eingebaut werden kann, wenn dieser innerhalb bestimmter konstruktiver Grenzwerte liegt. Diese anderen Wagen werden auch sicher fahren, ohne dass sie notwendigerweise Streckenfahrversuchen unterzogen werden. Diese Erfahrung basiert auf den Eigenschaften der Fahrwegkonstruktion sowie der Instandhaltung von Fahrweg und Fahrzeugen im Europäischen Streckennetz seit 1998. Dieses Dokument legt den Prozess zur Bestimmung der Bedingungen zur Befreiung eines Fahrzeugs von Versuchen fest, welches durch das Fahrwerk mit seinen relevanten Parametern und den zugehörigen Grenzen der Wagenparameter beschrieben wird. Wagen für den Transport von Gütern auf der Bahn sind seit jeher Gegenstand der Normung. Sehr früh wurden allgemeine gebräuchliche Bauteile wie Räder, Puffer, Zugeinrichtungen und so weiter als vereinheitlichte Komponenten entwickelt, um Sicherheitsanforderungen zu erfüllen und um eine einfache Reparatur und Instandhaltung für den internationalen Verkehr sowie günstige Preise zu erreichen. Güterwagen haben einen weiten Anwendungsbereich und entsprechend variieren ihre Parameter. In der UIC-Arbeit für Standardisierung und Austausch von Güterwagen wurden bestimmte Abnahmeprozesse bezüglich der Fahreigenschaften entwickelt und unter anderem durch die Merkblätter UIC 432 und UIC 572 publiziert. Die Grundsätze dieser Norm sind vergleichbar mit der Zielrichtung dieser beiden Merkblätter. Fahrzeuge, die durch das UIC-Verfahren abgenommen wurden, wurden auch für den RIV-(Regolamento Internazionale Veicoli-)Einsatz, das heißt den internationalen Austausch zwischen den RIV-Eisenbahnen, abgenommen. Dies wurde durch den Allgemeinen Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) vom 1. Juli 2006 ersetzt. Gemäß der Richtlinie 2008/57/EG für das konventionelle Eisenbahnsystem wurde die Technische Spezifikation für die Interoperabilität von Güterwagen (CR TSI WAG) ausgearbeitet, die Anforderungen an die Interoperabilität für Güterwagen enthält. Die folgenden Grundsätze gelten für die Anwendung dieser Norm: 1) Das Bahnsystem erfordert umfangreiche technische Regeln, um ein einwandfreies Zusammenspiel von Fahrzeug und Fahrweg zu gewährleisten. 2) Neue Schienenfahrzeuge sind vor Inbetriebnahme entsprechend zahlreicher nationaler und internationaler Vorschriften zuzulassen (in der UIC 432 wird der Begriff homologiert verwendet). Darüber hinaus ist eine bestehende Zulassung zu überprüfen, wenn die Betriebsbedingungen erweitert werden. Die Zulassung bezieht sich auf Testergebnisse, Berechnungen und/oder Vergleiche mit bestehenden Fahrzeugen, um ein Sicherheitsniveau nach den anerkannten Normen und Vorschriften zu erreichen. 3) Es ist von besonderer Bedeutung, dass das bestehende Niveau an Sicherheit und Zuverlässigkeit nicht beeinträchtigt wird, auch wenn Änderungen in Konstruktion und betrieblicher Praxis gefordert werden. Diese Norm verhindert nicht die Anwendung von Grundsätzen, die für andere Arten von Schienenfahrzeugen festgelegt sind.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 16235:2024-01 .
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