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DIN EN 16232 legt Sicherheitsanforderungen und die entsprechenden Prüfverfahren für Babyschaukeln fest, die für Kinder mit einem Gewicht von höchstens 9 kg bzw. für Kinder, die noch nicht selbstständig sitzen können, vorgesehen sind. Für Babyschaukeln mit mehreren Funktionen oder für umbaubare Babyschaukeln gelten die dafür maßgebenden Europäischen Normen. Babyschaukeln, die in den Anwendungsbereich der EN 71 8 „Sicherheit von Spielzeug - Teil 8: Aktivitätsspielzeug für den häuslichen Gebrauch“ fallen, sind nicht Bestandteil des Anwendungsbereiches dieser Europäischen Norm. Dieses Dokument (EN 16232:2013+A1:2018) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 252 „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder“ erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 095-05-03 AA „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder Sitzen, Pflegen, Schützen, Liegen und Transportieren“ im DIN Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 16232:2013-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 16232:2023-12 .
Gegenüber DIN EN 16232:2013-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Europäischen Vorwortes; b) Änderungen in Abschnitt 2, Normative Verweisungen; c) Änderung an 4.6, Prüfsonden für Fingerfallen; d) Änderung an Abschnitt 6, Chemische Gefährdungen - Migration bestimmter Elemente; e) Änderung an Abschnitt 7, Thermische Gefährdungen; f) Änderung an Abschnitt 8, Mechanische Gefährdungen; g) Änderung an Abschnitt 9, Produktinformation; h) Änderung an Anhang A (informativ), Begründungen; i) Änderung an Anhang B (informativ), A-Abweichung; j) Hinzufügen eines neuen Anhang C (normativ), Warnungen; k) Änderung der abschließenden Literaturhinweise.