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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [AKTUELL]
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Die in dieser Europäischen Norm behandelten Fahrzeuge sind nicht für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr vorgesehen. Sie sind ausschließlich für Strecken vorgesehen, die für die Benutzung mit Karts ausgelegt sind. Die vorliegende Europäische Norm gilt für Karts, ungefedertes, mehrspuriges, motorgetriebenes Sportgerät mit vier nicht in einer Geraden angeordneten Rädern, von denen zwei Räder angetrieben sind und die anderen zwei zur Steuerung dienen. Die vorliegende Europäische Norm gilt: - ausschließlich für Freizeitkarts; - für Karts, die mit einem Verbrennungsmotor betrieben werden, einschließlich Flüssiggas-Verbrennungsmotoren; - für dauerhaft oder zeitweise auf Strecken in Hallen und im Freien verwendete Karts; - für die Nutzung von Karts auf Strecken, die für das Kartfahren in der Freizeit ausgelegt sind und einen festen Untergrund besitzen (wie zum Beispiel Asphalt, Beton, Eis oder Schnee), mit Ausnahme von: - Wettkämpfen, die von der CIK-FIA und/oder ASN organisiert werden und deren Verantwortung unterliegen, wobei durch die Erteilung von Genehmigungen durch die ASN oder einem sich ihr angeschlossenen Mitglied, wie im Internationalen Sportgesetz festgelegt, die Einhaltung der Sicherheits-, Sport-, Disziplinar- und Technikregeln der CIAK-FIA und/oder ASN sichergestellt werden; - Wettkämpfen, die unter der Verantwortung eines Rechtträgers stattfinden, der die Dienstleistungen bereitstellt, und die durch dessen Mitarbeiter oder durch Mitarbeiter, die dessen Verantwortung unterliegen, durchgeführt werden. Die vorliegende Europäische Norm gilt nicht für: - Geländekarts; - Karts mit zwei oder mehr Sitzen; - Fahrzeuge, die ausschließlich zu Wettkampfzwecken bestimmt sind und Spielzeugkarts; - Karts, die auf Strecken verwendet werden, die vorstehend nicht genannt werden (wie zum Beispiel Schlamm, Erde); - Fahrzeuge in Freizeitparks. Anforderungen in Bezug auf elektrische Gefährdungen sind in der vorliegenden Europäischen Norm nicht berücksichtigt. Die Berücksichtigung der Sicherheit in Bezug auf die Nutzung des Karts betrifft außerdem die Kart-Anlagen, deren allgemeine Anforderungen im vorliegenden Dokument enthalten sind. Die vorliegende Europäische Norm legt geeignete Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung von Risiken fest, die sich während des Betriebs und der Wartung der Fahrzeuge, wenn sie nach der vom Hersteller vorgesehenen Spezifikation durchgeführt werden, aus signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignissen ergeben. Das vorliegende Dokument gilt nicht für Fahrzeuge, die vor der Veröffentlichung dieser Europäischen Norm durch CEN hergestellt wurden. Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Sie wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 354 "Motorisierte (ride-on) Fahrzeuge ohne Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr, bestimmt für den Transport von Personen und Gütern - Sicherheitstechnische Anforderungen" in der Arbeitsgruppe WG 3 "Karts" erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-07-04 AA "Motorisierte Freizeitfahrzeuge nicht für den öffentlichen Straßenverkehr" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 16230-1:2013-04 .
Gegenüber DIN EN 16230-1:2013-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in der Tabelle 1 wurde eine Fußnote zur kleinsten Kartkartegorie ergänzt; b) in 7.4.1.2 wurden die Verweisungen auf Bild 3 "Gerät für die Messung des Rundumschutzes" aktualisiert; c) in 7.5.1.2 wurde die Beschreibung der hydraulischen Bremse erweitert; d) in 9.2 wurden die Angaben im Benutzerhandbuch erweitert; e) in 9.4 wurden Bilder von Piktogrammen eingefügt; f) in A.3.2 wurden die Verweisungen auf Bild 3 "Gerät für die Messung des Rundumschutzes" aktualisiert; g) in A.3.3 wurden die Verweisungen auf Bild 3 "Gerät für die Messung des Rundumschutzes" aktualisiert; h) im Abschnitt E.2 wurde die Überschrift zu "Verbindung der Hand mit der Schwingungsquelle" geändert; i) im Abschnitt E.7 wurde die Schwingungsangabe geändert.