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Diese Europäische Norm legt die Mindestanforderungen an die Kennzeichnung des pyrotechnischen Gegenstands und der Ursprungsverpackung oder der Sortimentsverpackung für Feuerwerkskörper fest. Sie gilt für Feuerwerkskörper der Kategorien F1, F2 und F3 nach EN 15947-2:2015. Dieses Dokument (EN 15947-4:2015) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 212 "Pyrotechnische Gegenstände" erarbeitet, dessen Sekretariat vom NEN (Niederlande) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-08-81 AA "Pyrotechnische Gegenstände" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15947-3:2010-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15947-3:2022-12 .
Gegenüber DIN EN 15947-3:2010-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Unterscheidung zwischen den Typen "Batterien die externe Stabilisierung erfordern" und "Batterien" sowie "Kombinationen die externe Stabilisierung erfordern" und "Kombinationen" und Ergänzung der spezifischen Anforderungen an diese Typen; b) Ergänzung des Typs "Verbundfeuerwerk" und Ergänzung der spezifischen Anforderungen an diesen Typ; c) redaktionell überarbeitet.