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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen und die entsprechenden Prüfverfahren für zweispurige Fahrradanhänger (das heißt mit einem oder zwei Rädern) und deren Verbindungseinrichtungen fest.
Diese Fahrradanhänger sind für die Beförderung von Nutzlasten oder von bis zu zwei Kindern als passiv beförderte Personen bestimmt (das heißt nicht tretend), von denen beide ohne fremde Hilfe sitzen können und keines mehr als 22 kg wiegt.
Das zulässige Höchstgewicht eines solchen Fahrradanhängers, einschließlich der Last und/oder der beförderten Person(en), liegt bei 60 kg.
Diese Norm gilt nicht für Anhängerfahrräder (ein- oder zweispuriger Fahrradanhänger für die Beförderung von ein oder zwei tretenden Personen, üblicherweise Kinder, mit einer Vorrichtung zur Anbringung hinter einem Fahrrad) und für Typ-L-Anhänger für den beruflichen Gebrauch oder mit einem einzelnen Rad (einrädriger Anhänger) entsprechend Tabelle 1.
Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-06-02 AA "Fahrrad-Zubehör" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15918:2013-04 .
Gegenüber DIN EN 15918:2013-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in 4.4 wurde in Tabelle 2, in der Zeile "Temperaturen" die Grenzabweichung ersetzt; b) in 6.3 wurden Bild 2 ersetzt sowie der letzte Absatz angepasst; c) in 6.11.2 wurden der erste Absatz ersetzt sowie Bild 7 eingefügt; d) in 6.15.2.3 wurden die Verweisungen auf das frühere Bild 7 durch "Bild 8" und auf das frühere Bild 8 durch Bild 9 ersetzt sowie der Text unterhalb des neu benummerten Bildes 8 ersetzt; e) in 6.16.1 wurden die Verweisungen auf das frühere Bild 9 durch "Bild 10" und und auf das frühere Bild 10 durch "Bild 11" ersetzt; f) 6.16.2 vollständig aktualisiert; g) in 6.18.2 wurden die Nummerierungen von und Verweisungen auf das frühere Bild 12 durch "Bild 13" sowie die frühere Tabelle 5 durch "Tabelle 4" ersetzt; h) in 6.19.2 wurden der zweite Absatz überarbeitet, die Verweisungen auf das frühere Bild 13 durch "Bild 14" ersetzt sowie ein vierter Absatz vor Bild 14 eingefügt; i) in Abschnitt 8 wurde ein weiterer Anstrich r) mit Informationen zu EPAC hinzugefügt; j) in Anhang A wurden Bild A.1 ersetzt sowie Tabelle A1 überarbeitet; k) die Norm wurde gemäß den derzeit gültigen Gestaltungsregeln angepasst.