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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen an und die entsprechenden Prüfverfahren für zweispurige Fahrradanhänger (das heißt mit einem oder zwei Rädern) und deren Verbindungseinrichtungen fest. Diese Fahrradanhänger sind für die Beförderung von Nutzlasten oder von bis zu 2 Kindern als passiv beförderte Personen bestimmt (das heißt nicht tretend), von denen beide ohne fremde Hilfe sitzen können und keines mehr als 22 kg wiegt. Das zulässige Höchstgewicht eines solchen Fahrradanhängers, einschließlich der Last und/oder der beförderten Person(en), liegt bei 60 kg. Diese Norm gilt nicht für Anhängerfahrräder (ein- oder zweispuriger Fahrradanhänger für die Beförderung von ein oder zwei tretenden Personen, üblicherweise Kinder, mit einer Vorrichtung zur Anbringung hinter einem Fahrrad) und für Typ-L-Anhänger für den beruflichen Gebrauch oder mit einem einzelnen Rad (einrädriger Anhänger). In der Norm werden unter anderem Prüfungen für den Gurt und die Standsicherheit festgelegt sowie eine dynamische Prüfung mit Prüfpuppen gefordert. Sie gehört zu einer Reihe, die sich mit Fahrrädern befasst. Weitere Normen in dieser Serie sind:
Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 333 "Fahrräder" (Sekretariat: UNI, Italien) in der Arbeitsgruppe WG 1 "Fahrräder für allgemeine Benutzung und Fahrradanhänger" erstellt, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-06-02 AA "Fahrräder für allgemeine und sportliche Benutzung" im NASport.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15918:2011-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15918:2017-05 .
Gegenüber DIN EN 15918:2011-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normative Verweisungen aktualisiert; b) Begriffsdefinition "Auflagepunkt" aufgenommen; c) Anforderungen an Beleuchtung, Reflektoren und andere Hilfsmittel zur Unterstützung der Sichtbarkeit wurden geändert; d) Prüfbericht wurde geändert; e) Gebrauchsanleitung des Herstellers wurde ergänzt; f) Anforderung an die Kennzeichnung wurde ergänzt.