Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Fahrzeuge der Binnenschifffahrt sind mit einer Vielzahl elektrischer Verbraucher ausgestattet, die mit 230 V oder 400 V betrieben werden. Während der Fahrzeit wird die kontinuierliche elektrische Energieversorgung über das Bordnetz von Generatoren, die von Dieselmotoren angetrieben werden, sichergestellt. Während der Liegezeiten müssen diese Generatoren weiterbetrieben werden, wenn keine geeignete Landversorgung mit elektrischer Energie zur Verfügung steht. Dieser Generatorbetrieb führt zu teilweise starker Lärmbelästigung sowohl für die Besatzung auf dem eigenen Fahrzeug als auch auf längsseits liegenden anderen Fahrzeugen und für die Anwohner an Land. Dazu kommt noch die Belastung durch Abgase. Die in diesem Norm-Entwurf geregelten elektrischen Landanschlüsse ermöglichen eine Landversorgung der Schiffe während der Liegezeit mit elektrischer Energie und beseitigen damit die Belästigungen durch Lärm und Abgase. Diese Norm gilt in Verbindung mit DIN EN 15869-1 und legt zusätzliche Anforderungen an den landseitigen Teil des elektrischen Landanschlusses fest. Zuständig ist der DIN-NA 132-07-01 AA "Binnenschifffahrt, Wasserfahrzeuge, Hafenanlagen".
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15869-2:2010-06 .
Gegenüber DIN EN 15869-2:2010-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Titel wurde geändert; b) der Anwendungsbereich wurde teilweise in Teil 1 der Normenreihe verschoben; Teil 2 gilt nun zusammen mit Teil 1; c) die Begriffe wurden nach Teil 1 verschoben; d) Abschnitt 4 wurde in "Anforderungen" umbenannt und in vier Unterabschnitte unterteilt; e) 4.5 "Bedienungsanleitung" wurde hinzugefügt und an die in EN 16840 enthaltenen Anforderungen angeglichen; f) Dokumentation und Betriebsanleitung für den Betreiber der Stromtankstelle wird gefordert; g) Bilder wurden geändert; h) Abschnitt 7 wurde entfernt; i) Literaturhinweise wurden in Teil 1 der Normenreihe verschoben; j) redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen.
Normen mitgestalten