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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Der Zweck dieser Norm ist, die Sichtverhältnisse der Bedienperson so zu beschreiben, dass die Bedienperson rund um das geländegängige Flurförderzeug mit veränderlicher Reichweite sehen kann, um ausreichende, effektive und sichere Handhabung zu ermöglichen, die in objektiven ingenieurmäßigen Ausdrücken beschrieben werden kann. Diese Norm enthält ein Prüfverfahren, das die Sichtbehinderungen auf Grund des Flurförderzeuges, seiner Bauteile und Anbaugeräte und einer Norm-Prüflast um das Flurförderzeug herum bestimmt. Das Verfahren deckt jedoch nicht sämtliche Aspekte der Sichtverhältnisse der Bedienperson ab. Es bietet jedoch Informationen zur Akzeptanz der Sicht vom Flurförderzeug. Diese Norm enthält Kriterien, die Hilfestellung für Konstrukteure in Bezug auf Sichtbehinderungen geben, die akzeptabel sind. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 150 "Flurförderzeuge - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 15830:2012. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-22-43 AA "Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite" im Fachbereich "Fördertechnik" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Flurförderzeugen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.