Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Norm legt zwei Verfahren (Verfahren A oder Verfahren B) zur Bestimmung des Rissüberbrückungsvermögens von kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen zur Bauwerksabdichtung fest. Diese beiden Prüfverfahren können gleichrangig nebeneinander angewendet werden. Nach der Beschichtung des Substrats wird dieses so behandelt, dass an einer Sollrissstelle ein definierter Riss entsteht. Die aufgebrachte Bitumenbeschichtung wird so gedehnt, dass sie sich über diesen Riss erstreckt. Danach wird die Bitumenbeschichtung mechanisch beansprucht. Im Anschluss daran wird der Riss stetig mit festgelegter Geschwindigkeit erweitert. Die Messung ist abzuschließen, sobald die Bitumenbeschichtung einreißt oder sobald die geforderte Rissbreite erreicht ist. Die geforderte Rissbreite wird 24 h lang konstant gehalten. Nach diesem Zeitraum werden die Prüfkörper einer Sichtprüfung unterzogen. Die rissüberbrückenden Eigenschaften werden bei festgelegter Temperatur bestimmt. Es dürfen zwei verschiedene Prüfverfahren angewendet werden: die Biegeprüfung (Verfahren A) oder die Zugprüfung (Verfahren B). Für diese Norm ist das Gremium NA 005-02-19 AA "Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung zur Bauwerksabdichtung (SpA zu CEN/TC 361)" im DIN zuständig.