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Das Dokument legt die Anforderungen an Zugeinrichtungen und Schraubenkupplungen für Endwagen fest, die mit anderen Schienenfahrzeugen des grenzüberschreitenden Verkehrs gekuppelt werden müssen. Es enthält Änderung A1:2010, mit der Anhang ZA über den Zusammenhang dieser Norm mit EU-Richtlinien an die neue Richtlinie 2008/57/EG angepasst wurde.
Die Neufassung der Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems innerhalb der Gemeinschaft wurde am 17. Juni 2008 veröffentlicht. Die beiden vorherigen EU-Richtlinien 96/48/EG und 2001/16/EG über die Interoperabilität der transeuropäischen Hochgeschwindigkeits- und konventionellen Eisenbahnsysteme werden deshalb mit Wirkung vom 19. Juli 2010 aufgehoben. Ab diesem Datum müssen harmonisierte Normen des Eisenbahnsektors auf die neue Richtlinie verweisen.
Die Änderung wurde im CEN/TC 256 "Eisenbahnwesen" erstellt. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 087-00-13 AA "Kupplungen, Zug- und Stoßeinrichtungen" im Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF) im DIN.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15566:2009-07 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15566:2016-12 .
Gegenüber DIN EN 15566:2009-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anhang ZA über den Zusammenhang dieser Norm mit EU-Richtlinien wurde an die neue Richtlinie 2008/57/EG und an den letzten Stand der Technischen Spezifikationen zur Interoperabilität, durch die grundlegende Anforderungen der Richtlinie in technische Anforderungen umgesetzt werden, angepasst.
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