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Norm [AKTUELL]
Diese Norm ist Bestandteil des DVGW Regelwerks.
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Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 109 „Zentralheizungskessel für gasförmige Brennstoffe“ erarbeitet, dessen Sekretariat von NEN (Niederlande) gehalten wird. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 032-03-01 AA „Häusliche, gewerbliche und industrielle Gasanwendung“ im DIN-Normenausschuss Gastechnik (NAGas) wahrgenommen. Dieses Dokument legt die Anforderungen und Prüfverfahren für Hybridgeräte bezüglich des Aufbaus, der Sicherheit, der Gebrauchstauglichkeit und der rationellen Energienutzung, sowie hinsichtlich ihrer Klassifizierung und Kennzeichnung fest. Ein Hybridgerät besteht aus: — einem Gasheizkessel als Wärmeerzeuger, der dazu in der Lage ist, den Wärmebedarf unter allen Betriebsbedingungen zu decken; — einer elektrischen Luft-Wasser-Wärmepumpe als Wärmeerzeuger, die den Wärmebedarf nicht unter allen Betriebsbedingungen zu erfüllen braucht; — einem Steuergerät. Ein Hybridgerät kann die Möglichkeit der Warmwasserbereitung einschließen, entweder nach dem Durchlaufprinzip oder nach dem Speicherprinzip, wobei das Ganze als eine Einheit vertrieben wird. Bei einem Gasheizkessel als Teil des in diesem Dokument behandelten Hybridgeräts handelt es sich um gasbefeuerte Zentralheizungskessel der Bauart C1 bis C9 sowie B2, B3 und B5 nach der Klassifizierung in EN 1749:2020: a) die eine Nennwärmebelastung (auf Basis des Brennwerts) von nicht mehr als 400 kW haben; b) die mit einem oder mehreren brennbaren Gasen der drei Gasfamilien mit den in EN 437:2021 genannten Drücken betrieben werden; c) bei denen die Temperatur des Wärmeträgermediums unter normalen Betriebsbedingungen 105 °C nicht überschreitet; d) deren wasserseitiger Betriebsdruck höchstens 6 bar beträgt; e) die als gasbefeuerte Zentralheizungskessel klassifiziert werden; f) die dafür vorgesehen sind, entweder im Gebäude oder an einer teilweise geschützten Stelle im Freien aufgestellt zu werden; g) die für entweder geschlossene oder für offene Wassersysteme ausgelegt sind. Dieses Dokument legt Anforderungen an Kessel mit bekannter Bauweise fest. Dieses Dokument legt Mindestbetriebsanforderungen fest, die sicherstellen, dass die Produkte bei Nutzung zur Raumheizung und/oder Brauchwarmwasserbereitung entsprechend der in den technischen Anleitungen ausgewiesenen Verwendung gebrauchstauglich sind. Dieses Dokument ist dafür vorgesehen, in Verbindung mit EN 15502-2-1:2022 angewendet zu werden, während EN 15502-2-1:2022 zur Verwendung in Verbindung mit EN 15502-1:2021 bestimmt ist. Das bedeutet, dass dieses Dokument in Verbindung mit beiden Dokumenten, EN 15502-2-1:2022 und EN 15502-1:2021 verwendet werden soll und dass alle Informationen in EN 15502-2-1:2022 und EN 15502-1:2021 ebenfalls gelten, sofern nicht anders angegeben