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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm legt Folgendes fest: - erforderliche Energieaufnahmen; - Berechnungsverfahren; - erforderliche und resultierende Abgaben beziehungsweise Leistungen und Ausgänge der Wärmeerzeugungssysteme, thermische Solaranlagen (für Raumheizung, Trinkwarmwasserbereitung und deren Kombination) und für Photovoltaikanlagen, die in Gebäuden eingesetzt werden. In Deutschland wird die Richtlinie 2010/31/EU des europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im Wesentlichen durch das nationale Energieeinsparrecht umgesetzt. Das nationale Energieeinsparrecht nimmt datierte nationale und Europäische Normen und nationale Vornormen in Bezug, die für die Umsetzung in Deutschland festgelegt wurden. Auf Grund der datierten Verweisungen kommen ausschließlich die so adressierten Ausgaben dieser technischen Regeln zur Anwendung. Verweisen die nach dem Energieeinsparrecht anzuwendenden datierten technischen Regeln ihrerseits auf undatierte technische Regeln, sind diese in der Fassung anzuwenden, die dem Stand zum Zeitpunkt der Herausgabe der datierten technischen Regel entspricht. Dieses Dokument (EN 15316-4-3:2017) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 228 "Heizungsanlagen und wasserbasierte Kühlanlagen in Gebäuden" (Sekretariat: DIN, Deutschland) erarbeitet. Zuständig für die Deutsche Fassung ist der Arbeitsausschuss NA 041-05-01 AA "Energetische Bewertung gebäudetechnischer Anlagen (SpA ISO/TC 205 "Umweltgerechte Gebäudeplanung")" im DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit (NHRS).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15316-4-3:2007-10 , DIN EN 15316-4-6:2009-07 .
Gegenüber DIN EN 15316 4-3:2007-10 und DIN EN 15316-4-6:2009-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Erweiterungen des Verfahrens B, z. B. umfassende Unterstützung von Solaranlagen mit integrierter Zusatzheizung und Erweiterung um die Wirkung der Wärmeverluste des Wärmespeichers; b) Verfahren 3 wird aufgenommen, um die Anwendbarkeit der solarthermischen Verfahren auf Berechnungen mit einem stundenbezogenen Zeitschritt auszudehnen; c) die Überarbeitung sorgt dafür, dass das Verfahren den Vorschriften für das Ökodesign und die Energiekennzeichnung (CEN-Normungsauftrag 495) entspricht; d) Aufnahme eines neuen Verfahrens zur Unterstützung von Eingaben für einen stundenweisen Zeitschritt und e) redaktionelle Änderungen.