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Um Sicherheit und Interoperabilität im Betrieb zu gewährleisten, legt DIN EN 15313 "Bahnanwendungen - Im Betrieb befindliche Radsätze - Instandhaltung der Radsätze im eingebauten oder ausgebauten Zustand" Folgendes fest: - verbindliche Grenzwerte für Radsätze im eingebauten und ausgebauten Zustand; - durchzuführende verbindliche Maßnahmen, für die besondere Werte (und/oder Kriterien) im Instandhaltungsprogramm festzulegen sind. Dieses Dokument findet Anwendung auf Radsätze, die mit folgenden Europäischen Normen übereinstimmen: - EN 12080, EN 12081, EN 12082; - EN 13103, EN 13104; - EN 13260, EN 13261, EN 13262; - EN 13979-1; - EN 13715 und die Folgendes umfassen: - Radsätze mit Raddurchmessern von 330 mm oder mehr; - Radsatzlagergehäuse mit Wälzlagern und Fett. Dieses Dokument findet ebenfalls Anwendung auf Radsätze: - die gegebenenfalls mit Bremsscheiben, Radsatzantrieb, Kraftübertragung oder Schallabsorber ausgerüstet sind, - die nicht mit den vorgenannten Europäischen Normen übereinstimmen, aber mit internationalen Vorschriften übereinstimmen, die vor Inkrafttreten dieser Europäischen Normen gültig waren, - mit bereiften Rädern, deren Merkmale in Anhang D wiedergegeben sind. Für nationale und bilaterale Verkehre kann dieses Dokument angewendet werden, in dem Wissen, dass abweichende Werte genutzt werden können. Die einzuhaltenden Anforderungen für Bauteile, ausgenommen Radsatzwellen, Räder, Radsatzlager und Schmierfett (Bremsscheiben, Radsatzantrieb, Getriebe, Schallabsorber und so weiter) müssen in einem besonderen Dokument festgelegt werden. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 256 "Eisenbahnwesen" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der NA 087-00-02-01 UA "Radsätze" im Normenausschuss "Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF)". Deutschland hat die Veröffentlichung der Norm mit folgenden Begründungen abgelehnt: 1. Da die Formulierung zur Verantwortlichkeit, (EVU und Halter oder nur EVU) nicht eindeutig ist, kann es zu Wettbewerbsverzerrungen kommen. Hier muss eine eindeutige Beschreibung der Verantwortlichkeiten gefunden werden. 2. Die Anforderung einer lebenslangen Rückverfolgbarkeit ist nicht zu erfüllen. Eine Klärung dieses Themas soll durch die ERA Task force erfolgen. 3. Die Forderung, dass eine Fehlerbeschreibung wie in UIC B169/DT405 erfolgen soll, wurde nicht angenommen. 4. Es wird auf die Richtigstellung des Bildes 41 verwiesen.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15313:2016-09 .
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