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Signalhörner dienen der Sicherheit des Eisenbahnbetriebs. Um den unterschiedlichen Anforderungen in Europa zu entsprechen, legt die Norm vier Varianten zulässiger Signalhorntöne sowie ein einheitliches Prüfverfahren fest. Die Norm unterstützt grundlegende Anforderungen der Richtlinie 96/48/EG über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems.
Die Europäische Norm wurde in einem Projekt-Team des CEN/TC 256 "Eisenbahnwesen" als Norm-Entwurf erstellt und in der CEN/TC 256/WG 9 "Beleuchtung" als Norm fertig gestellt. Das zuständige deutsche Gremium ist der Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 087-05-18 GA "Elektro- und klimatechnische Einrichtungen" des FSF im DIN mit der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15153-2:2013-04 .
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