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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Das Licht an der Zugspitze und dem Zugschluss dient der Sicherheit des Eisenbahnbetriebs. Ein Schienenfahrzeug unterscheidet sich durch die dreieckige Anordnung des Spitzenlichts eindeutig vom Straßenfahrzeug. Die Norm legt Farbe und Lichtstärke sowie Prüfverfahren fest. Die Abschnitte der Norm über das Spitzenlicht unterstützen grundlegende Anforderungen der Richtlinie 96/48/EG über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems.
Diese Europäische Norm wurde in einem Projektteam des CEN/TC 256 "Eisenbahnwesen" als Entwurf erstellt und in der CEN/TC 256/WG 9 "Beleuchtung" als Norm fertig gestellt. Das zuständige deutsche Gremium ist der Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 087-05-18 GA "Elektro- und klimatechnische Einrichtungen" des FSF mit der DKE.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15153-1:2013-04 .
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