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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Für die Anwendung wird darauf hingewiesen, dass unter dem Begriff „Kran“ alle Maschinen zum zyklischen Heben oder zum zyklischen Heben von an Haken oder anderen Lastaufnahmeeinrichtungen hängenden Lasten verstanden werden. Das bedeutet, dass diese Norm auch zum Beispiel für Winden, die diese Definition erfüllen, anzuwenden ist. Dieses Dokument gilt für Brücken- und Portalkrane, die durch Laufräder auf Schienen, Fahrbahnen oder Fahrwegen bewegt werden können sowie für Portalkrane ohne Laufräder, die in einer feststehenden Position montiert sind. Leichtkransysteme (Baugruppe aus Hebevorrichtungen, Kranbrücken, Laufkatzen und Schienen; wandmontierte Auslegerkrane, Säulen-Auslegerkrane und Werkstatt-Auslegerkrane) werden in EN 16851 behandelt. Dieses Dokument legt Anforderungen für alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse fest, die für Brücken- und Portalkrane maßgebend sind, wenn sie bestimmungs-gemäß und unter den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Dieses Dokument enthält keine Anforderungen an das Heben von Personen. Die spezifischen Gefährdungen aufgrund von explosionsgefährdeten Bereichen, ionisierender Strahlung und Arbeiten in elektromagnetischen Umgebungen, die über den Anwendungsbereich der EN 61000-6-2 hinaus gehen, werden in diesem Dokument nicht behandelt. Dieses Dokument gilt für Brücken- und Portalkrane, die nach dem Datum seiner Veröffentlichung als Europäische Norm hergestellt wurden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 147 „Krane - Sicherheit“ im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 15011:2020. Gegenüber der DIN EN 15011:2011+A1:2014 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Abschnitt 5.1 Die Normenreferenzen wurden aktualisiert; b) Abschnitt 5.2.1.3.2; Dynamische Wirkungen beim Heben einer auf dem Boden ruhenden Last neu aufgenommen; c) Abschnitt 5.2.1.5 Überlastzustand überarbeitet und aktualisiert; d) Abschnitt 5.2.2.2 Grenzzustände von mechanischen Bauteilen überarbeitet und aktualisiert; e) Abschnitt 6.3.2 Prüfungen überarbeitet und aktualisiert; f) Anhang D „Lasten aus Schräglauf“ wurde von normativ auf informativ geändert; g) Der Anhang ZA wurde grundlegend überarbeitet und zeigt auf, welche aufgeführten normativen Abschnitte dieser Norm innerhalb der Grenzen des Anwendungsbereiches dieser Norm zur Vermutung der Konformität mit den entsprechenden grundlegenden Anforderungen der Richtlinie und den zugehörigen EFTA-Vorschriften übereinstimmen. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-22-10 AA „Lenkungsausschuss Krane und Hebezeuge“ sowie NA 060-22-10-06 AK „Brücken-und Portalkrane (SpA CEN/TC 147/WG 14 und SpA ISO/TC 96/SC 9)“ im Fachbereich „Krane und Hebezeuge“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Krane und Hebezeuge sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN EN 15011:2021-10 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN EN 15011:2014-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) 5.1: die Normenreferenzen wurden aktualisiert; b) 5.2.1.3.2: dynamische Wirkungen beim Heben einer auf dem Boden ruhenden Last neu aufgenommen; c) 5.2.1.5: Überlastzustand überarbeitet und aktualisiert; d) 5.2.2.2: Grenzzustände von mechanischen Bauteilen überarbeitet und aktualisiert; e) 6.3.2: Prüfungen überarbeitet und aktualisiert; f) Anhang D „Lasten aus Schräglauf“ wurde von normativ auf informativ geändert; g) Anhang ZA wurde grundlegend überarbeitet und zeigt auf, welche aufgeführten normativen Abschnitten dieser Norm innerhalb der Grenzen des Anwendungsbereiches dieser Norm zur Vermutung der Konformität mit den entsprechenden grundlegenden Anforderungen der Richtlinie und den zugehörigen EFTA-Vorschriften übereinstimmen. Gegenüber DIN EN 15011:2021-10 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) 5.2.1.7, 3. Absatz: „Lastexzentrizität“ wurde durch „maximalen Lastexzentrizität“ergänzt; b) in 5.2.3.3 wurde der erste Absatz grundlegend überarbeitet; c) in 5.4.3.2, 1. Absatz wurde der Begriff „Position der Laufkatze/des Krans oder der Krankonfiguration“ konkretisiert; d) Übersetzung in 6.3.2.1, erster Absatz, wurde angepasst; e) in Anhang C wurde die Gleichung (C.1) korrigiert; f) in D.3.2, wurde Darstellung von Bild D.2 a) „Geometrie“ verbessert und die Beschreibung „M“ konkretisiert; g) in Tabelle E.2, Zeile „2“, dritte Spalte wurde die Gleichung korrigiert; h) in F.4.3.2 und F.4.3.3 wurde das Symbol für den Schalldruckpegel korrigiert; i) im gesamten Dokument wurde die Übersetzung von „Kopfträger“ vereinheitlicht.