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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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In dieser Europäischen Norm sind Anforderungen an Laminatböden mit einer elektronenstrahlgehärteten Deckschicht auf Acryl-Basis festgelegt. Sie enthält ein Klassifizierungssystem mit praktischen Anforderungen für bestimmte Verwendungsbereiche und Beanspruchungsklassen. Dies dient dazu aufzuzeigen, in welchen Bereichen Laminatböden zufriedenstellend eingesetzt werden können, sowie dazu, den Verbraucher in die Lage zu versetzen, informiert eine Auswahl zu treffen. Sie legt ebenfalls Anforderungen an Kennzeichnung und Verpackung fest. Es werden die Anwendungsgebiete "Wohnen" und "Gewerblich" berücksichtigt, zum Beispiel für die Verwendung in Küchen im Wohnbereich. Diese Norm legt keine Anforderungen für Bereiche fest, die regelmäßig Nässe ausgesetzt sind, wie etwa Badezimmer, Hauswirtschaftsräume oder Saunen. Gegenüber EN 14978:2006 wurde eine einheitliche Definition für Laminatböden aufgenommen und eine definierte Verlegeunterlage zur Bestimmung der Stoßbeanspruchung mit großer Kugel ergänzt. Für Laminatböden mit hohem Glanzgrad wurden Anforderungen in den Beanspruchungsklassen 32 und 33 festgelegt. Prüfverfahren und Anforderungen zur Abriebbeständigkeit für Laminatböden mit hohem Glanzgrad wurden modifiziert und Anforderungen an die Beständigkeit gegen Zigarettenglut wurden gestrichen. Als weitere technische Eigenschaft wurde die Mikrokratzbeständigkeit aufgenommen. Für diese Norm ist das DIN-Gremium NA 042-04-30 AA "Laminatböden" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 14978:2006-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 14978:2021-11 .
Gegenüber DIN EN 14978:2006-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) allgemeine Definition für Laminatböden aufgenommen; b) Verlegeunterlage mit bestimmten Eigenschaften zur Prüfung der Stoßfestigkeit mit der großen Kugel aufgenommen; c) Anforderungen für den Stuhlrollenversuch geändert; d) Anforderungen für Beanspruchungsklasse 32 und 33 bei Bodenbelägen mit hohem Glanzgrad festgelegt; e) Prüfverfahren und Anforderungen zur Abriebbeständigkeit für Bodenbeläge mit hohem Glanzgrad modifiziert; f) Anforderungen an die Beständigkeit gegen Zigarettenglut gestrichen; g) Mikrokratzbeständigkeit als technische Eigenschaft aufgenommen.