Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
In dieser Europäischen Norm sind die Europäischen Normen festgelegt, denen Produkte entsprechen müssen, um die Auslobungen hinsichtlich der mikrobioziden Wirkung abzusichern, auf die in dieser Europäischen Norm verwiesen wird. In dieser Europäischen Norm sind auch Begriffe festgelegt, die in Europäischen Normen verwendet werden. Sie gilt für Produkte, für die eine Wirkung gegen die folgenden Mikroorganismen beansprucht wird: vegetative Bakterien, Bakteriensporen, Hefen, Pilzsporen und Viren. Sie dient dazu: a) Hersteller von Produkten zu befähigen, die einschlägigen Normen auszuwählen, die anzuwenden sind, um Daten bereitzustellen, die Auslobungen für ein bestimmtes Produkt absichern; b) Anwender des Produkts zu befähigen, die vom Hersteller gelieferten Angaben hinsichtlich des Gebrauchs, für den sie die Anwendung des Produkts beabsichtigen, zu beurteilen; c) verantwortliche Aufsichtsbehörden bei der Beurteilung von Auslobungen zu unterstützen, die durch den Hersteller oder die für das Inverkehrbringen des Produkts verantwortliche Person gemacht werden. Sie gilt für Produkte, die in den Bereichen Humanmedizin, Veterinärmedizin sowie Lebensmittel, Industrie, Haushalt und öffentliche Einrichtungen angewendet werden sollen. Im Bereich der Humanmedizin gilt sie für chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika, die in Bereichen und Situationen angewendet werden sollen, wo die Desinfektion oder Antisepsis medizinisch angezeigt ist. Solche Indikationen bestehen bei der Patientenbetreuung: - in Krankenhäusern, kommunalen medizinischen Einrichtungen und im Dentalbereich; - in medizinischen Einrichtungen in Schulen, Kindergärten und Heimen und können auch am Arbeitsplatz und im häuslichen Bereich gegeben sein. Einbezogen sein können auch Einrichtungen wie Wäschereien und Küchen, die der direkten Versorgung von Patienten dienen. Im Bereich der Veterinärmedizin gilt er für chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika, die bei Zucht, Haltung, Produktion, Transport und Entsorgung von Tieren angewendet werden sollen. Sie gilt nicht für chemische Desinfektionsmittel, die in der Nahrungsmittelkette nach dem Schlachten und dem Eingang in die verarbeitende Industrie angewendet werden. In den Bereichen Lebensmittel, Industrie, Haushalt und öffentliche Einrichtungen gilt sie für chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika, die bei Verarbeitung, Vertrieb und im Einzelhandel von Nahrungsmitteln tierischer oder pflanzlicher Herkunft angewendet werden sollen. Sie gilt auch für Produkte für alle öffentlichen Bereiche, in denen eine Desinfektion nicht medizinisch angezeigt ist (Wohnungen, Lebensmittellieferanten, Schulen, Kinderkrippen, Transportwesen, Hotels, Büros und so weiter, sowie für Produkte, die in der Verpackungs-, biotechnischen, pharmazeutischen, kosmetischen und so weiter Industrie verwendet werden. Diese Europäische Norm gilt auch für Wirkstoffe und Produkte, die sich noch in der Entwicklung befinden und für die noch kein Anwendungsbereich festgelegt ist. Diese Europäische Norm verweist nicht auf Verfahren zur Prüfung der toxikologischen und ökotoxischen Eigenschaften von Produkten oder Wirkstoffen. Gegenüber DIN EN 14885:2015-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufnahme neuer und überarbeiteter Normen (EN 12791rev, EN 13727/A2, EN 14476/A1, EN 16615 und EN 16616); b) Ergänzung der pharmazeutischen Industrie als Anwendungsgebiet in Tabelle 3; c) Fehler und Mehrdeutigkeiten korrigiert. Für diese Norm ist das Gremium NA 063-04-07 AA "Chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika in der Humanmedizin" bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 14885:2019-06 .
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN EN 14885:2019-06 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN EN 14885:2015-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufnahme neuer und überarbeiteter Normen (EN 12791, EN 13727/A2, EN 14476/A1, EN 16615 und EN 16616); b) Ergänzung der pharmazeutischen Industrie als Anwendungsgebiet in Tabelle 3; c) Fehler und Mehrdeutigkeiten korrigiert. Gegenüber DIN EN 14885:2019-06 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) in 3.2.13 wurde "oder Wirkstoffs" ergänzt; b) in Tabelle 3 wurde für EN 16616 "Aspergillus niger" (inklusive Fußnote a) durch "Aspergillus brasiliensis" ersetzt. c) in 4.4.1, Tabelle 8, wurde die erste Überschrift für EN 1657 von "obligatorische Prüfbedingungen" in "Oberflächendesinfektion" geändert und der Wert für die Einwirkzeit bei der Zitzendesinfektion vor dem Melken von "1" min auf "0,5 (30 s)" min korrigiert.