Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
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Dieses Dokument legt Verfahren zur Erstellung von Probenahmeplänen und -zertifikaten sowie zur Probenahme von festen Biobrennstoffen, zum Beispiel vom Ort des Vorkommens der Rohstoffe, aus einer Produktionsanlage, aus Lieferungen, zum Beispiel aus LKW-Ladungen, oder aus einem Lager fest. Es umfasst sowohl manuelle als auch mechanische Verfahren und gilt für feste Biobrennstoffe mit definierten Merkmalen.
Für wiederholte oder fortlaufende Probenahme nach demselben Probenahmeplan ist ein umfassender Probenahmeplan, für die routinemäßige Anwendung ist ein verkürzter Probenahmeplan festgelegt. Im Fall eines neuen Materials oder Lieferanten muss der bestehende Plan überprüft und aktualisiert werden, oder es ist ein neuer umfassender Probenahmeplan zu entwickeln.
Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 335 "Feste Biobrennstoffe" erarbeitet, dessen Sekretariat vom SIS (Schweden) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-05-82 AA "Feste Biobrennstoffe" im NMP.
Dieses Dokument ersetzt DIN CEN/TS 14778-1:2006-03 , DIN CEN/TS 14778-2:2005-11 , DIN CEN/TS 14779:2005-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 18135:2017-08 .
Gegenüber DIN CEN/TS 14778-1:2006-03, DIN CEN/TS 14778-2:2005-11 und DIN CEN/TS 14779:2005-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Vornormcharakter aufgehoben; b) im Abschnitt 3 Begriffe ergänzt; c) im Abschnitt 4 Formelzeichen und Abkürzungen ergänzt und z. T. geändert; d) zwei Probenahmepläne definiert ("umfassender" und "kurzer" Probenahmeplan); e) Höchstumfang einer Partie bzw. Teilpartie von 2500 Tonnen festgelegt; f) Festlegungen zur Anzahl der Einzelproben geändert; g) weitere Probenahmegeräte zugelassen; h) weitere informative Anhänge ergänzt; i) Inhalt umfassend redaktionell überarbeitet.