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Norm [AKTUELL]
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Die Europäische Norm wurde von der CEN/TC 292/WG 7 "Ökotoxikologische Eigenschaften" (Sekretariat: AFNOR, Frankreich) erstellt. Für Deutschland war der Arbeitsausschuss I 2 "Boden- und Abfalluntersuchung" des NAW an der Bearbeitung beteiligt. In der Norm sind die erforderlichen Arbeitsschritte beschrieben, die durchzuführen sind, bevor Ökotoxizitätsprüfungen an Abfällen erfolgen können. Der Zweck dieser Norm ist, eine Anleitung für Probenahme, Transport und Lagerung von Abfällen zu geben und die Vorbereitungen für die Bestimmung ökotoxischer Eigenschaften von Abfällen festzulegen; diese Bestimmung erfolgt unter den in dieser Norm festgelegten Bedingungen durch biologische Prüfungen an Rohabfällen oder wässrigen Extrakten aus Abfällen. Die Probenvorbereitung für andere Anwendungsweisen (zum Beispiel Beurteilung der Wirkungen von Abfällen auf Boden und Wasserorganismen im Rahmen einer Entsorgung) wird nicht berücksichtigt. Die Festlegung einer Prüfbatterie zur Charakterisierung der ökotoxischen Eigenschaften von Abfällen gehört nicht zum Anwendungsbereich dieser Norm. Die Norm gilt für feste und flüssige Abfälle.
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN EN 14735:2022-02 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN EN 14735:2005-11 und DIN EN 14735 Berichtigung 1:2006-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Änderung von Abschnitt 12 „Prüfbericht“, um zu spezifizieren, wann Ökotoxizitätstests mit pH-Einstellung der Testportion wiederholt wurden, so dass diese Ergebnisse klar von denen ohne pH-Einstellung unterschieden werden können; b) die Klarstellung der Anmerkungen in 10.5 und 11.2.3 bezüglich der Wiederholung des Tests mit pH-Einstellung; c) die Aktualisierung von Anhang B, in dem die zur Erstellung dieses Dokuments in Betracht gezogenen Ökotoxizitätsprüfungen beschrieben werden. Gegenüber DIN EN 14735:2022-02 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) in 11.2.1, 3. Absatz wurde die Angabe des L/S-Verhältnisses korrigiert; b) in 11.2.2 und in 11.3.1 wurde „PTFA“ in „PTFE“ geändert; c) in B.2.3 wurde die Angabe der Prüfdauer/Bebrütungszeit korrigiert; d) in B.2.8 wurde die Angabe der Endpunkte korrigiert; e) in B.2.9 wurde die fehlende Einheit bei der Angabe der Temperatur ergänzt; f) in B.2.10, Zeilen 7 und 11 wurden die Angaben entsprechend der Referenzfassung ergänzt; g) in B.2.11, Zeile 12 wurde die Angabe der Einheit korrigiert; h) in B.3.7 und B.3.12 (jeweils Zeile 8, Lichtintensität und Lichtqualität) wurde die Angabe der Einheit korrigiert; i) Korrektur der Übersetzung in B.2.4, Zeile 17.