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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt die quantitative Bestimmung des rückgewonnenen Bindemittels und des Öldestillates in Bitumenemulsionen fest.
Dieses Dokument (EN 1431:2018) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 336 "Bitumenhaltige Bindemittel" erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird.
Das zuständige deutsche Gremium ist der Ausschuss NA 062-03-32 GA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss NMP/NABau/FGSV 7.2.0.1: Bitumen; Prüfverfahren und Anforderungen für die Bindemittel" in den DIN-Normenausschüssen Materialprüfung (NMP) und Bauwesen (NABau).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1431:2009-07 .
Gegenüber DIN EN 1431:2009-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) alternative basische Lösungen zur Natriumhydroxidlösung sind erlaubt; b) eine elektrische Ringheizvorrichtung, die an ein Temperaturmessgerät gekoppelt sein kann, ist als ein zusätzlicher Weg beschrieben, um Hitze zuzuführen. Dieses Gerät darf nur genutzt werden, wenn das Ziel der Prüfung die Bestimmung des Anteils an verbliebenem Bindemittel und Öldestillat, ohne die Bestimmung der Eigenschaften des verbliebenen Bindemittels, ist. Wenn elektrisch erhitzt wird, dann darf der gesamte Destillationsprozess auf 120 min verlängert werden; c) das Quecksilberthermometer als Referenzgerät ist durch Temperaturmessgeräte ersetzt, die eine gleichwertige Temperaturbestimmung erlauben; d) Berechnung des Öldestillats zusätzlich als Massenanteil in Prozent aufgenommen. Alternative Verfahren zu EN ISO 3838 oder Werte, die vom Hersteller geliefert werden, dürfen für die Bestimmung der Dichte des Öldestillates genutzt werden.