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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm (EN 1396:2015) legt die besonderen Anforderungen an bandbeschichtete Bleche und Bänder aus Aluminium und Aluminiumlegierungen für allgemeine Anwendungen fest. Diese Erzeugnisse werden üblicherweise in Dicken bis 3,0 mm geliefert. Sie gilt für kaltgewalzte Bänder aus Aluminium und Aluminiumlegierungen, die durch ein Bandbeschichtungsverfahren mit flüssigbasierten oder mit pulverbasierten Lacken beschichtet werden, in Endbreite oder nach der Beschichtung längsgeteilt werden, beziehungsweise für Bleche, die aus diesen Bändern hergestellt werden. Sie gilt nicht für Sonderanwendungen dieser bandbeschichteten Bleche und Bänder wie beispielsweise Dosen, Verschlüsse und Deckel, die in EN 541 behandelt werden. Dieses Dokument wurde von der Arbeitsgruppe 7 "Bänder, Bleche und Platten" (Sekretariat: AFNOR, Frankreich) im Technischen Komitee CEN/TC 132 "Aluminium und Aluminiumlegierungen" (Sekretariat: AFNOR, Frankreich) des Europäischen Komitees für Normung (CEN) unter deutscher Mitwirkung erarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 066-01-06 AA "Bänder, Bleche, Platten" des DIN-Normenausschusses Nichteisenmetalle (FNNE).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1396:2007-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1396:2023-10 .
Gegenüber DIN EN 1396:2007-04 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen: a) "Normative Verweisungen" aktualisiert; b) "Anwendungsbereich", Tabelle 2 und Tabelle B.1: "Pulverbeschichtung" aufgenommen; c) Begriffe unter 3.1, 3.2, 3.6 und 3.7 entsprechend der Quellenangabe angeglichen und die deutsche Übersetzung der Begriffe unter 3.10 und 3.11 überarbeitet; d) "4.1 Bestellangaben" umgestaltet; e) bisherige Tabelle 1 überarbeitet und als Tabelle B.1 aufgenommen; f) "4.2.3 Fehlerfreiheit": weitere Festlegungen aufgenommen; g) bisherige Tabelle 2 wurde Tabelle 1 und zwei neue Werkstoffe aufgenommen; 1) EN AW-4017 [Al SiMnMgCu]; 2) EN AW 8006 [Al Fe1,5Mn]. h) C.6.3 überarbeitet und folgende Unterabschnitte mit den Tabellen C.3 und C.4 aufgenommen: 1) C.6.3.2 Natürliche UV-Beständigkeitsprüfung (Außenbewitterung); 2) C.6.3.3 Beständigkeit gegen UV-Strahlung. i) C.6.6 "Filiform-Korrosionsprüfung (FFC), (Kurzzeit-Korrosionsprüfung)" aufgenommen; j) D.7 "Temporäre Schutzfolien" aufgenommen; k) bisheriger Anhang E entfallen.