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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 13565-2:2009-09

Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen - Schaumlöschanlagen - Teil 2: Planung, Einbau und Wartung; Deutsche Fassung EN 13565-2:2009 + AC:2009

Englischer Titel
Fixed firefighting systems - Foam systems - Part 2: Design, construction and maintenance; German version EN 13565-2:2009 + AC:2009
Ausgabedatum
2009-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
49

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2009-09
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Einführungsbeitrag

Grundlage für diese Norm war DIN 14493-100:2002-09 "Ortsfeste Schaumlöschanlagen - Teil 100: Anforderungen und Prüfung für Schaumlöscheinrichtungen für Schwer- und Mittelschaum". Die Norm legt Anforderungen an die Planung, den Einbau, die Inbetriebnahme und den Betrieb von Schwer-, Mittel- oder Leichtschaumlöschanlagen fest. Mit dieser Norm wird Personen mit dem entsprechenden Kenntnisstand und Erfahrungen bei der Auswahl von Schaumlöschanlagen ein Leitfaden für die Planung verschiedener Schaumlöschanlagen zur Verfügung gestellt, mit denen ein effektiver Schutz gegen spezielle Brandgefahren erzielt werden soll.
Die Norm gilt nicht für Risikoanalysen, die von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. In dieser Europäischen Norm werden keinerlei Beschränkungen hinsichtlich neuer Technologien oder alternativer Lösungen vorgenommen, vorausgesetzt, das in dieser Norm beschriebene Sicherheitsniveau ist nicht niedriger und dies wird durch Prüfberichte nachgewiesen.
Bei der Erarbeitung dieser Norm wurde davon ausgegangen, dass die Anwendung der darin enthaltenen Festlegungen nur qualifizierten und erfahrenen Personen anvertraut wird. Die Anwendung bezieht sich nur auf neue Schaumlöschanlagen, bestehende Schaumlöschanlagen sind nicht betroffen. Schaumlöschanlagen sind für die Bereitstellung einer homogenen Schicht aus luftgefüllten Blasen aus Schaummittel und Wasser auf der Oberfläche einer brennbaren Flüssigkeit (Klasse B) und/oder von brennbaren Werkstoffen (Klasse A) ausgelegt. Die Blasenschicht unterdrückt das Freisetzen brennbarer Dämpfe, schließt die Luft aus und kühlt den Brennstoff sowie heiße Oberflächen. Zusätzlich dazu kann Leichtschaum verwendet werden, um geschlossene Räume auszufüllen, die dreidimensionalen Gefährdungen durch Brennstoffe der Klasse A und/oder der Klasse B ausgesetzt sind. Vor der Auswahl und Planung einer Schaumlöschanlage sollte eine Risikobewertung erfolgen, dies liegt jedoch außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Norm. Da die Anwendungen für Schaumlöschanlagen unterschiedlich sein können, wurde keine spezielle Bauart einer Schaumlöschanlage festgelegt.
Die Norm gibt Personen mit Kenntnissen und Erfahrungen hinsichtlich der Auswahl von Schaumlöschanlagen eine Orientierungshilfe, um unterschiedliche Schaumlöschanlagen als wirksamen Schutz bei spezifischen Gefährdungsarten planen zu können.
Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 191 "Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen" (Sekretariat: BSI, Vereinigtes Königreich) erarbeitet und wird auf nationaler Ebene vom Arbeitsausschuss NA 031-03-02 AA "Schaum- und Pulverlöschanlagen" des FNFW betreut.

Inhaltsverzeichnis
ICS
13.220.20
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN 14493-100:2002-09 , DIN 14493-4:1977-07 .

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13565-2:2018-12 .

Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 13565-2 Berichtigung 1:2011-02 , DIN EN 13565-2 Berichtigung 1:2011-04 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN 14493-4:1977-07 und DIN 14493-100:2002-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Erweiterung des Anwendungsbereiches auf weitere typische Anwendungsfälle, z. B. Tankgruben, Flugzeughangars, Umschlaganlagen, Lagerhäuser, Landungsbrücken in Seehäfen, Schaltanlagen und Kabeltunneln sowie Recycling von Kunststoffen und Abdecken von brennbaren Flüssiggaslachen; b) Abschnitt 3 (Begriffe) erweitert; c) Anforderungen an Schaumlöschanlagen für Schwer-, Mittel- und Leichtschaum erweitert und in einer Norm zusammengefasst; d) Korrekturfaktoren für die Berechnung der Aufbringraten ergänzt und geändert; e) Anforderung an die Ausführung von Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen erweitert; f) Anforderungen an die Anwendung für Sprühflut- und Sprinkleranlagen mit Zumischung aufgenommen; g) Anforderungen an Inbetriebnahme, Prüfung und regelmäßige Überprüfungen ergänzt und geändert.

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