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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm (DIN EN 13565-2) legt die Anforderungen an die Planung, den Einbau, die Prüfung und Wartung von Schwer-, Mittel- und Leichtschaumlöschanlagen fest und beschreibt die diesbezüglichen Verfahren. Schaumlöschanlagen dürfen verwendet werden, um die Freisetzung giftiger Dämpfe zu unterdrücken, diese Anwendung liegt jedoch außerhalb des Anwendungsbereiches dieses Dokumentes. Mit diesem Dokument wird Personen mit Kenntnissen und Erfahrungen bei der Auswahl von Schaumlöschanlagen ein Leitfaden für die Planung verschiedener Schaumlöschanlagen zur Verfügung gestellt, mit denen ein wirksamer Schutz bei speziellen Brandgefahren erzielt wird. Für die Anwendung dieser Norm sollte eine Risikobewertung durch eine qualifizierte und erfahrene Person sowohl für neue als auch für bereits vorhandene Anlagen durchgeführt werden, jedoch liegt die Risikobewertung außerhalb des Anwendungsbereichs dieses Dokumentes. Dieses Dokument gilt nicht für eine Risikoanalyse, die von einer fachkundigen Person durchgeführt wird. In diesem Dokument werden keinerlei Beschränkungen hinsichtlich neuer Technologien oder alternativer Lösungen vorgenommen, vorausgesetzt, das in dieser Norm vorgeschriebene Leistungsniveau der Schaumlöschanlage wird dadurch nicht herabgesetzt, und unter der Voraussetzung, dass dies durch dokumentierte Beweise/Prüfberichte unterstützt wird. Alle Schaumlöschanlagen sind grundsätzlich ungeeignet für: - Chemikalien wie Cellulosenitrat, die genügend Sauerstoff oder andere Oxidationsmittel freisetzen, die die Verbrennung unterstützen können; - stromführende freiliegende elektrische Einrichtungen; - Metalle wie Natrium, Kalium und Natrium-Kalium-Legierungen, die mit Wasser reagieren; - gefährliche, mit Wasser reagierende Stoffe wie Triethylaluminium und Phosphorpentoxid; - brennbare Metalle wie Aluminium und Magnesium. Für diese Norm ist das Gremium NA 031-03-02 AA "Schaum- und Pulverlöschanlagen - SpA zu CEN/TC 191/WG 2 und WG 4" im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13565-2 Berichtigung 1:2011-04 , DIN EN 13565-2:2009-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13565-2:2020-03 .
Gegenüber DIN EN 13565-2:2009-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 1, Anwendungsbereich, aktualisiert und detailliert; b) Abschnitt 2, Normative Verweisungen, aktualisiert; c) Begriff 3.1.40, Brandgefahr durch Lachen(-bildung), Anmerkung und Beispiel hinzugefügt; d) Abschnitt 4.1.2, Aufbringraten, vollständig überarbeitet und dem Stand der Technik angepasst; e) Abschnitt 4.2.1, Wasserbedarf, Verweisung auf prEN 12259-12 gestrichen; f) Abschnitt 4.2.2, Betriebszeit, und 4.2.3, Wasserqualität, Formulierungen überarbeitet; g) Abschnitt 4.3.3, Schaummittelpumpen, Verweisung auf prEN 12259-12 gestrichen; h) Abschnitt 5 hinzugefügt; i) Abschnitt 5.3, Schwimmdachtanks, vollständig überarbeitet und dem Stand der Technik angepasst; j) Abschnitt 5.4, Auffangbereiche, Tankwälle und Produktionsbereiche, vollständig überarbeitet und dem Stand der Technik angepasst; k) Abschnitt 6.5, Entwässerungs- und Spülanschlüsse aktualisiert und dem Stand der Technik angepasst; l) Abschnitt 6.6, Zusätzliche Schlauchleitungen, hinzugefügt; m) Abschnitt 7, Leichtschaumlöschanlagen, Formulierung überarbeitet und Werte in Tabelle 9, Maximale Füllzeit für Leichtschaumlöschanlagen, dem Stand der Technik angepasst; n) Abschnitt zu Hangaraufteilung gestrichen; o) Abschnitt 9.3, Grundsätze zur Anlagenauslegung, vollständig überarbeitet und dem Stand der Technik angepasst; p) Abschnitt 9.7, Arten des Schaummittels, normative Verweisung auf EN 1468-2 hinzugefügt; q) Abschnitt 9.11, Leichtschaumlöschanlagen, vollständig überarbeitet und dem Stand der Technik angepasst; r) Abschnitt 10.7, Aufbringverfahren, Anmerkung hinzugefügt; s) Abschnitt 11.3.2.4, Jährliche Kontrollen (durch Fachleute für Schaumlöschanlagen), aktualisiert und normative Verweisung auf EN 1568 hinzugefügt; t) in Literaturhinweisen Eintrag zu prEN 12259-12 gestrichen.