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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm gilt für Behängevorrichtungen, Abstreif- und Schneidemaschinen sowie für Stabrücktransporter und Stabmagazine, wie sie in kontinuierlichen automatischen Teigherstellungsanlagen, welche mehr als 100 kg/h Teig produzieren können, verwendet werden. Diese Europäische Norm spezifiziert die Sicherheitsanforderungen für die Gestaltung und Herstellung und gibt Informationen für den sicheren Gebrauch von Behängevorrichtungen, Abstreif- und Schneidemaschinen, Stabrücktransportern und Stabmagazinen, die als stationäre Einheiten klassifiziert sind und während des Betriebes nicht bewegt werden können. Diese Europäische Norm gilt nicht für Haushaltsmaschinen und halbautomatische Maschinen, so genannte Chargenmaschinen mit manueller Beladung. Die signifikanten Gefährdungen sowie die Maßnahmen zu deren Reduzierung sind in dieser Europäischen Norm beschrieben. Zusatzgeräte, die nicht Bestandteil der Anlage sind (zum Beispiel Trichter), werden von dieser Europäischen Norm nicht abgedeckt. Diese Europäische Norm gilt nicht für Maschinen, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, die vor Veröffentlichung dieser EN hergestellt wurden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 153 "Maschinen zur Verwendung mit Nahrungs- und Futtermitteln" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 13379:2001+A1:2013. Gegenüber der DIN EN 13379:2002-03 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) normative Verweisungen aktualisiert; b) redaktionelle Verbesserungen und Berichtigungen; c) Aufnahme eines informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-18-07 AA "Getreideverarbeiter" im Fachbereich "Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Maschinen zur Getreideverarbeitung sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13379:2002-03 .
Gegenüber DIN EN 13379:2002-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) normative Verweisungen aktualisiert; b) redaktionelle Verbesserungen und Berichtigungen; c) Aufnahme eines informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.