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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Mit dieser Norm wird Konstrukteuren, Herstellern und Lieferanten von Schleifwerkzeugen die Einhaltung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen der EG-Maschinenrichtlinie und der damit zusammenhängenden EFTA-Regularien erleichtert.
Die Norm gilt nur für Schleifwerkzeuge, die nach Ablauf von zwölf Monaten nach ihrer Veröffentlichung hergestellt oder auch instand gesetzt werden. Sie legt Anforderungen und Maßnahmen zur Beseitigung beziehungsweise Verringerung von Gefährdungen fest, die von der Konstruktion der Schleifwerkzeuge oder ihrer Anwendung herrühren.
Im Einzelnen fallen folgende Schleifwerkzeuge in den Anwendungsbereich der Norm: Präzisionsschleifscheiben und Präzisionstrennschleifscheiben, Trennschleifscheiben für Bauwerkstoffe, Sägeseile, Schleifstifte und sonstige Schleifwerkzeuge mit Diamant oder Bornitrid für Bauwerkstoffe. Die Norm gilt auch für wiederaufbereitete Trennschleifscheiben, aber nicht für Schleifkörper aus gebundenem Schleifmittel, Schleifmittel auf Unterlagen, rotierende Abrichtwerkzeuge, Handfeilen und andere nicht rotierende Schleifwerkzeuge mit Diamant oder Bornitrid.
Die Norm enthält auch Verfahren zur Verfizierung der Übereinstimmung mit den Anforderungen sowie Angaben zu Benutzerinformationen, die der Hersteller dem Anwender der Schleifwerkzeuge geben muss.
In der Norm werden zwei Hauptgruppen von Gefährdungen berücksichtigt: Das Herausschleudern von Teilen und die beim Betrieb erzeugten Schwingungen. Zur ersten Gruppe gehören neben dem Ablösen von Schleifmittel beim Schleifvorgang der Schleifwerkzeugbruch, verursacht durch falsche Auslegung, Fertigungsfehler, Fehler bei der Werkzeugauswahl sowie durch Fehler beim Aufspannen des Schleifwerkzeugs auf die Schleifmaschine und Fehler beim Schleifen. Zur zweiten Gruppe gehört eine durch Fertigungsfehler oder durch unsachgemäßes Aufspannen erzeugte Unwucht.
Verschiedene normative und informative Anhänge in der Norm behandeln die folgenden Themen: Kennzeichnung der Schleifwerkzeuge einschließlich der Kodierung mit Farbstreifen, besondere Anforderungen an Schleifstifte und die Wiederaufbereitung von Trennschleifscheiben für Bauwerkstoffe. Außerdem ist dort eine Umrechnungstabelle für Drehzahlen und Umfangsgeschwindigkeiten angegeben.
Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der in der CEN/TC 143/WG 2 "Ortsfeste Schleifmaschinen und Schleifwerkzeuge - Sicherheit" (Sekretariat: DIN) vom CEN/TC 143 "Werkzeugmaschinen - Sicherheit", dessen Sekretariat vom SNV (Schweiz) gehalten wird, erarbeiteten Europäischen Norm. Das zuständige deutsche Spiegelgremium ist der Arbeitsausschuss NA 121-04-02 AA "Schleifwerkzeuge mit Diamant oder Bornitrid" des FWS.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13236/A1:2005-06 , DIN EN 13236:2001-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13236:2016-05 .
Gegenüber DIN EN 13236:2001-04 und DIN EN 13236/A1:2005-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm wurde technisch und redaktionell überarbeitet und teilweise an EN 12413:2007 über Schleifkörper aus gebundenem Schleifmittel und EN 13743:2009 über Schleifmittel auf Unterlagen angeglichen; b) der Begriff "Bruchfaktor" wurde in Tabelle 2, Tabelle 5, Tabelle 7 und Tabelle 13 aufgenommen; c) bei den Anforderungen wird jetzt zwischen Präzisionstrennschleifscheiben und Trennschleifscheiben zur Bearbeitung von Naturstein und zum Einsatz im Hoch- und Tiefbau unterschieden; d) im neuen Abschnitt 5.3.5.3 sind Vorgaben zur Gestaltung und Anordnung von Einschnitten und Öffnungen im Stammblatt von Trennschleifscheiben für das Freihandschleifen festgelegt; e) im geänderten Abschnitt 5.3.6.2 über Grenzabmaße und Biegemoment für segmentierte Trennschleifscheiben zur Bearbeitung von Naturstein und zum Einsatz im Hoch- und Tiefbau für die Verwendung auf Handtrennschleifmaschinen sind die Anforderungen nun in Abhängigkeit von Segmenthöhe und Segmentlänge festgelegt; f) Anforderungen für wiederbelegte Trennschleifscheiben zur Bearbeitung von Naturstein und zum Einsatz im Hoch- und Tiefbau wurden in einen neuen Abschnitt 5.3.6.4 und einen neuen normativen Anhang D aufgenommen; g) Abschnitt 6 wurde verkürzt auf die Feststellung der Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen. Der Umfang der Prüfungen wurde gestrichen, weil es in der Verantwortung des Herstellers liegt, entsprechende Prüfverfahren einzusetzen, die sicherstellen, dass alle in dieser Norm festgelegten Sicherheitsanforderungen erfüllt werden; h) die Anforderungen an Farbstreifen wurden aus Anhang A gestrichen und werden nun im einem neuen Anhang B dargestellt; i) Tabelle A.3 und Tabelle A.4 über Verwendungseinschränkungen wurden zu einer Tabelle zusammengefasst und an EN 12413 und EN 13743 angeglichen; j) Abschnitt A.2 zur Durchführung der Kennzeichnung wurde vereinfacht; k) Anhang B über Zwischenlagen wurde gestrichen und ein Teil seines Inhalts wurde in 5.2.5 aufgenommen; l) Anhang C über Schleifstifte wurde vollständig überarbeitet und gekürzt; m) Anhang D mit der Umrechnungstabelle von Arbeitshöchstgeschwindigkeiten in Drehzahlen (jetzt Anhang E) wurde redaktionell überarbeitet und Arbeitshöchstgeschwindigkeiten über 320 m/s wurden gestrichen; n) Anhang E über Formen und Maße von Schleifscheiben und Trennschleifscheiben ist nach Veröffentlichung von ISO 6104 nicht mehr erforderlich und wurde daher gestrichen; o) Anhang F über Korngrößen und Konzentrationen für Diamant und kubisches Bornitrid ist nach Veröffentlichung von ISO 6106 nicht mehr erforderlich und wurde daher gestrichen.