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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Konstruktion und Auswahl der elektrischen, mechanischen, hydraulischen und pneumatischen Ausrüstung für alle Arten von Kranen und ihren dazugehörenden fest eingescherten Lastaufnahmemitteln fest, mit dem Ziel, das Personal vor Gefährdungen seiner Sicherheit und Gesundheit zu schützen und die Betriebssicherheit der Funktionen sicherzustellen. Besondere Anforderungen an spezielle Kranarten und Lastaufnahmemittel sind in entsprechenden Europäischen Normen angegeben. Diese Norm behandelt keine Detailkonstruktion einzelner Einheiten der Ausrüstung, außer im Hinblick auf ihre Auswahl für bestimmte Aspekte der Anwendung. Berechnungen zum Sicherheitsnachweis, Festigkeitsanforderungen oder Sicherheitsabstände für Ausrüstung und Einzelteile sind allgemein nicht Bestandteil dieser Norm. Fragen hierzu behandeln EN 13001, Teile 1 und 2 und die Normenreihe EN 13001-3, die teilweise in Vorbereitung ist. Lediglich für in der Normenreihe EN 13001-1 nicht aufgeführte Positionen werden hier einige Sicherheitsabstände aufgeführt. Gefährdungen durch Lärm sind nicht Bestandteil dieser Norm. Diese sind in den Produktnormen der jeweiligen Kranarten festgelegt. Besondere Gefährdungen durch explosionsgefährdete Bereiche, ionisierende Strahlung und Einsatz in elektromagnetischen Feldern über den Anwendungsbereich von EN 61000-6-2 hinaus, werden in der vorliegenden Europäischen Norm nicht behandelt. Die signifikanten Gefährdungen, die durch diese Europäische Norm abgedeckt sind, sind in Abschnitt 4 aufgelistet. Diese Europäische Norm gilt nicht für Krane, die vor dem Veröffentlichungsdatum der vorliegenden Norm durch CEN hergestellt wurden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 147 WG 3 "Krane - Konstruktion - Ausrüstungen" (NA 060-22-11-03 AK) im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 13135:2013-02. Gegenüber DIN EN 13135-1:2011 und DIN EN 13135-2:2011 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Dokument vollständig überarbeitet sowie zusammengefasst und an die gültigen Gestaltungsregeln angepasst. b) Die Basis der Berechnung, Gestaltung und Auslegung beruht auf den Normen der Serie EN 13001, welche in CEN/TC 147 WG 2 "Krane - Konstruktion- allgemein" erarbeitet wurden. Das bisherige in Bezug genommene FEM-Regelwerk wird damit ersetzt. c) Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie wurden aufgenommen und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angepasst. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss in Abstimmung mit dem Lenkungsausschuss NA 060-22-10 AA "CEN/TC 147 - ISO/TC 96 - Krane" sowie in Abstimmung mit dem NA 060-11-03 "Kane - Ausrüstung - Konstruktion" im Fachbereich Krane und Hebezeuge des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Kranen und Hebezeugen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13135-1:2011-04 , DIN EN 13135-2:2011-07 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13135:2018-08 .
Gegenüber DIN EN 13135-1:2011-04 und DIN EN 13135-2:2011-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Dokument vollständig überarbeitet, sowie zusamengefasst und an die gültigen Gestaltungsregeln angepasst; b) die Basis der Berechnung, Gestaltung und Auslegung beruht auf den Normen der Reihe EN 13001, welche in CEN/TC 147, WG 2 "Krane - Konstruktion - allgemein", erarbeitet wurden, das bisherige in Bezug genommene FEM-Regelwerk wird damit ersetzt; c) Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie aufgenommen und den Grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angepasst.