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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm behandelt folgende Walzenauftragmaschinen: a) Ein- und Mehrwalzen-Gegenlaufmaschinen; b) Ein- und Mehrwalzen-Gleichlaufmaschinen; c) Ein- und Mehrwalzen-Gegen-/Gleichlaufmaschinen, sogenannte kombinierte Maschinen. Diese Maschinen sind nicht für den Gebrauch während des Transportes bestimmt. Diese Norm spezifiziert Sicherheitsanforderungen für Konstruktion, Bau und Betrieb. Diese Norm befasst sich mit der bestimmungsgemäßen Verwendung, vorhersehbarem Missbrauch und möglichem Versagen der Bauteile und des Systems. Diese Norm berücksichtigt Materialzufuhr und Bedienungsvorrichtungen, die, nach Anbringen an der Maschine, zu einem integralen Bestandteil der Maschine werden. Dieses Dokument ist nicht anwendbar auf Walzenauftragmaschinen, die vor Veröffentlichung dieser Norm gebaut wurden. Diese Norm legt keine Anforderungen für elektromagnetische Verträglichkeit fest. Die Richtlinie 94/9/EG zu Ausstattung und Sicherheitssystemen in potentiell explosionsfähiger Atmosphäre kann für die in dieser Europäischen Norm behandelten Arten von Maschinen oder Ausrüstung Anwendung finden. Die derzeitige Norm entspricht jedoch nicht in allem der Richtlinie 94/9/EG. In eine zukünftige Überarbeitung müssen zur Erfüllung der Richtlinie 94/9/EG möglicherweise zusätzliche Sicherheitsanforderungen aufgenommen werden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 200 "Gerbereimaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 13113:2002+A1:2010. Gegenüber der DIN EN 13113:2002 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Änderung des Vorwortes b) Änderung der Einleitung c) Änderung zu Abschnitt 1, Anwendungsbereich d) Änderungen zu Abschnitt 2, Normative Verweisungen e) Änderung zu Abschnitt 3, Begriffe f) Änderungen zu Abschnitt 4, Liste der Gefährdungen g) Änderungen zu Abschnitt 5, Sicherheitsanforderungen und/oder -maßnahmen h) Änderungen zu Abschnitt 6, Feststellung der Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen und/oder -maßnahmen i) Änderungen zu Abschnitt 7, Benutzerinformation j) Änderung zu Bild 1 k) Änderung zu Anhang ZA l) Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 98/37/EC m) Änderung zu den Literaturhinweisen Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-26-69-02 AK "Lederherstellungs- und Pelzmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Die Erstellung dieser Norm erfolgte wegen fehlender Vertreter ohne deutsche Mitarbeit und wurde rein formell erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13113:2003-09 .
Gegenüber DIN EN 13113:2003-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung der Einleitung; b) Änderung zu Abschnitt 1, Anwendungsbereich; c) Änderungen zu Abschnitt 2, Normative Verweisungen; d) Änderung zu Abschnitt 3, Begriffe; e) Änderungen zu Abschnitt 4, Liste signifikanter Gefährdungen; f) Änderungen zu Abschnitt 5, Sicherheitsanforderungen und/oder -maßnahmen; g) Änderungen zu Abschnitt 6, Feststellung der Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen und/oder -maßnahmen; h) Änderungen zu Abschnitt 7, Benutzerinformation; i) Änderung zu Bild 1; j) Änderung zu Anhang ZA; k) Änderung zu den Literaturhinweisen.