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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Norm beschreibt Sicherheitsanforderungen für Konstruktion, Bau, Betrieb, Einstellung, Einrichtung, Reinigung und Wartung von Spaltmaschinen für Häute und Felle, Wet-blue und Trockenmaterialien-Bandmesserschermaschinen für den Gebrauch zum Spalten und Scheren von Leder und synthetischen Materialien. Diese Norm befasst sich mit der bestimmungsgemäßen Verwendung, vorhersehbarem Missbrauch und möglichem Versagen von Bauteilen und des Systems. Diese Maschinen sind Festinstallationen. Dieses Dokument ist nicht anwendbar auf Spalt- und Bandmesserschermaschinen, die vor Veröffentlichung dieser Norm gebaut wurden. Alle in Punkt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen mit Ausnahme von Staub und Feuer können durch die in Punkt 5 genannten Anforderungen gesichert werden. Für diese Gefährdungen werden allgemeine Richtlinien im normativen Anhang A vorgeschlagen. Konstrukteure und Hersteller müssen unmittelbar nachweisen, dass die zur Risikominderung verwendeten Methoden erfolgreich sind. Diese Norm legt keine Anforderungen für elektromagnetische Verträglichkeit fest. Die Richtlinie 94/9/EG zu Ausstattung und Sicherheitssystemen in potenziell explosionsfähiger Atmosphäre kann für die in dieser Europäischen Norm behandelten Arten von Maschinen oder Ausrüstung Anwendung finden. Die derzeitige Norm entspricht jedoch nicht in allem der Richtlinie 94/9/EG. In einer zukünftigen Überarbeitung müssen zur Erfüllung der Richtlinie 94/9/EG möglicherweise zusätzliche Sicherheitsanforderungen aufgenommen werden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 200 "Gerbereimaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 13112:2002+A1:2010. Gegenüber der DIN EN 13112:2002 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Änderung des Vorwortes; b) Änderung der Einleitung; c) Änderung zu Abschnitt 1, Anwendungsbereich; d) Änderung zu Abschnitt 2, Normative Verweisungen; e) Änderung zu Abschnitt 3, Begriffe - Terminologie; f) Änderung zu Abschnitt 4, Liste der Gefährdungen; g) Änderung zu Abschnitt 5, Sicherheitsanforderungen und/oder -maßnahmen; h) Änderung zu Abschnitt 6, Feststellung der Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen und/oder -maßnahmen; i) Änderung zu Abschnitt 7, Benutzerinformation; j) Änderung zu Anhang ZA, Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 98/37/EC; k) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-26-69-02 AK "Lederherstellungs- und Pelzmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Die Erstellung dieser Norm erfolgte wegen fehlender Vertreter ohne deutsche Mitarbeit und wurde rein formell erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13112:2003-01 .
Gegenüber der DIN EN 13112:2003-01 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Änderung des Vorwortes; b) Änderung der Einleitung; c) Änderung zu Abschnitt 1; Anwendungsbereich; d) Änderung zu Abschnitt 2; Normative Verweisungen; e) Änderung zu Abschnitt 3, Begriffe - Terminologie; f) Änderung zu Abschnitt 4, Liste der Gefährdungen; g) Änderung zu Abschnitt 5, Sicherheitsanforderungen und/oder -maßnahmen; h) Änderung zu Abschnitt 6, Feststellung der Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen und/oder -maßnahmen; i) Änderung zu Abschnitt 7, Benutzerinformation; j) Änderung zu Anhang ZA Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 98/37/EC; k) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.