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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 336 "Bitumenhaltige Bindemittel" erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-03-32 GA "Bitumen; Prüfverfahren und Anforderungen für die Bindemittel" in den Normenausschüssen Materialprüfung (NMP) und Bauwesen (NABau). Diese Europäische Norm legt ein Verfahren zur Rückgewinnung von Bindemittel aus Bitumenemulsionen oder aus verschnittenem oder gefluxtem Bitumen nach einer Konditionierung für 24 h bei Umgebungstemperatur und anschließend für 24 h bei 50 °C fest, so dass weitere Prüfungen bei nur minimalen Veränderungen der Eigenschaften des Bindemittels ermöglicht werden. Sie ist anwendbar für alle Arten von Bitumenemulsionen, polymermodifiziert oder nicht modifiziert, sowie für alle Arten von verschnittenem und gefluxtem Bitumen, sowohl polymermodifiziert als auch nicht modifiziert. Für verschnittene und gefluxte bitumenhaltige Bindemittel ist dieses Verfahren nur ein Zwischenschritt und sollte vom Stabilisierungsverfahren nach EN 13074-2 gefolgt werden. Die direkte Prüfung von rückgewonnenem Bindemittel wird jedoch zur Abschätzung des Absetzvermögens von gefluxten bitumenhaltigen Bindemitteln, die mit pflanzlichen Fluxmitteln hergestellt wurden, verwendet. Das rückgewonnene Bindemittel ist nicht unbedingt mit dem ursprünglichen Bindemittel identisch.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13074-1:2011-05 .
Gegenüber DIN EN 13074 1:2011 05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) genauere Anforderungen an die zwangsbelüftete Wärmekammer (5.1) und die Metallplatten (5.2) sowie an die Anordnung der Platten innerhalb der Wärmekammer (7.2.2 und 7.3.2); b) Beschreibung weiterer Bestandteile der Prüfeinrichtung (Glasbecher, Wärmekammer), die zur Wiedererwärmung der Proben von rückgewonnenem Bindemittel zu verwenden sind (5.5 und 5.6); c) für die Bestimmung des Wassergehalts einer Bitumenemulsion kann jetzt auch EN 16849 angewendet werden (7.2.1.1); d) kürzere Lagerdauer für Proben von rückgewonnenem Bindemittel vor der weiteren Prüfung (7.2.3 und 7.3.3); e) genauere Anweisungen (Wiedererwärmungstemperaturen und Wiedererwärmungshöchstdauer) für die Vorbereitung von Proben von rückgewonnenem Bindemittel vor der weiteren Prüfung (7.2.4 und 7.3.4).