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DIN EN 12941 legt Mindestanforderungen für Atemschutzgeräte mit Gebläsefiltergerät und Atemanschluss ohne Dichtsitz (RI, englisch: respiratory interface) fest. Sie gilt nicht für Geräte, die für die Verwendung bei möglichem Sauerstoff-Mangel (Sauerstoff-Konzentration weniger als 17 % Volumenanteil) vorgesehen sind. Fluchtgeräte (Atemschutzgeräte zu Fluchtzwecken) werden von diesem Dokument nicht abgedeckt. Laborprüfungen und praktische Leistungsprüfungen sind enthalten, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen feststellen zu können. Im Zuge der Überarbeitung wurde für Geräte mit hoher mechanischer Beanspruchung ein optionaler mechanischer Rütteltest aufgenommen. Weiterhin wurden Warneinrichtungen bezüglich Batteriealarm, unzureichender Stromversorgung und Filtersättigung (zu geringer Volumenstrom) eingebracht. Die Norm wendet sich an Hersteller, Prüfinstitute und alle Anwender von Atemschutzgeräten. Sie behandelt insbesondere Aspekte des Arbeitsschutzes und der (Produkt-)Sicherheit. Die Norm wurde vom CEN/TC 79 "Atemschutzgeräte" erarbeitet. Das zuständige nationale Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 027-02-04 AA "Atemgeräte für Arbeit und Rettung" im NAFuO.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12941:2009-02 .
Gegenüber DIN EN 12941:2009-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 4 Bezeichnung entfernt; b) Anzahl der Prüfmuster zu den Anforderungen hinzugefügt, wo immer dies notwendig war; c) Einteilungstabelle zur Abdeckung der Hg- und NO-Filter für alle Klassen angepasst (TH1, TH2 und TH3); d) Nennwerte und Toleranzen hinzugefügt; e) Einspeichern wurde entfernt; f) Warneinrichtungen angepasst, um auch Warnhinweise bei unzureichender Stromversorgung und geringem Volumenstrom abzudecken; g) Sichtprüfung in Inspektion geändert und detaillierte Liste eingefügt; h) Prüfsubstanzen und Anzahl der Versuchspersonen für die Prüfung der nach innen gerichteten Leckage geändert; i) Anforderung an das Sichtfeld in die Anforderungen an die Sichtscheiben (5.8.3) aufgenommen; j) Prüfung des Geräuschpegels an das in ISO 16900-14:2020 festgelegte Prüfverfahren angepasst; k) Anhang A entfernt; l) Anhang B entfernt; m) Bilder an die Änderungen der Prüfverfahren angepasst, wo zutreffend.
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