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Norm [AKTUELL]
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Die Norm DIN EN 12941 legt Mindestanforderungen für Gebläsefiltergeräte mit einem Helm oder einer Haube mit Gas-, Partikel- oder Kombinationsfilter(n) als Atemschutz fest. DIN EN 12942 enthält Mindestanforderungen für Gebläsefiltergeräte als Atemschutz, die eine Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske zusammen mit (einem) Gas-, Partikel- oder Kombinationsfilter(n) enthalten.
Die Normen gelten nicht für Geräte, die für die Verwendung bei möglichem Sauerstoffmangel (Sauerstoffgehalt weniger als 17 Vol.-%) vorgesehen sind. Sie sind auch nicht auf Atemschutzgeräte für Fluchtzwecke anzuwenden.
Mit der dritten Ausgabe der Norm DIN EN 12941 beziehungsweise DIN EN 12942 werden erstmalig Anforderungen an eine Klassifizierung für Geräte für einmaligen Gebrauch eingeführt.
Die Europäischen Normen wurden vom CEN/TC 79 "Atemschutzgeräte" erarbeitet. Das zuständige nationale Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 027-02-04 AA "Atemgeräte für Arbeit und Rettung" im NAFuO.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12941:2004-05 .
Gegenüber DIN EN 12941:2004-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einführung einer Klassifizierung für Geräte für einmaligen Gebrauch.