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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt die allgemeinen Bestimmungen der Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für die Personenbeförderung fest. Ergänzende Sicherheitsanforderungen an Zweiseil-Pendelbahnen ohne Tragseilbremse werden in EN 12929-2 festgelegt. Festgelegt in diesem Teil der EN 12929 werden allgemeine technische Merkmale, die Grundsätze für die Planung und die allgemeinen Sicherheitsanforderungen. Nicht festgelegt in diesem Teil der EN 12929 werden Einzelheiten für den Betrieb und die Instandhaltung, Berechnungen und detaillierte Bestimmungen über die Ausführung der Bauteile. Dieser Teil der EN 12929 enthält Anforderungen über die Unfallverhütung und den Arbeitnehmerschutz unbeschadet der Anwendung nationaler Vorschriften. Nationale Vorschriften mit bau- oder ordnungsrechtlichem Charakter oder die dem Schutz besonderer Personengruppen dienen, bleiben unberührt. Nicht für alle besonderen Personengruppen (zum Beispiel Personen mit eingeschränkter Mobilität) wird grundsätzlich immer bei allen Typen von Seilbahnen eine Beförderung möglich sein. Es ist jedoch Ziel einem möglichst großen Personenkreis eine Beförderung mit einer Seilbahn zu ermöglichen. Diese Norm gilt weder für Seilbahnen des Güterverkehrs noch für Aufzüge. Dieses Dokument enhält die Änderung A1 mit dem Abgleich zu Verordnung (EU) 2016/424. Das zuständige Normungsgremium ist der NA 087-00-16 AA "Seilbahnen".
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12929-1:2015-05 .
Gegenüber DIN EN 12929-1:2015-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) im Haupttitel und im gesamten Dokument den Begriff "Personenverkehr" durch den Begriff "Personenbeförderung" ersetzt (nur in der deutschen Fassung); b) im gesamten Dokument undatierte Verweisungen durch datierte Verweisungen ersetzt; c) "Europäisches Vorwort" aktualisiert; d) Abschnitt 2 "Normative Verweisungen" aktualisiert; e) in 4.2.1 und 4.3.1 die Verweisungen aktualisiert; f) in 4.3.3 den letzten Absatz ersetzt; g) in 6.3.3 sowie 6.3.4 (nur in der englischen Fassung) das Layout der Aufzählungen korrigiert; h) in 6.4.5 den letzten Satz ersetzt; i) in 9.2.7 den Text ersetzt; j) in 10.1.1, letzter Satz im ersten Absatz und in 10.1.7 sowie in 13.1 den Begriff "Leerfahren" durch "Räumung" ersetzt (nur in der deutschen Fassung); k) in 10.2.1 den Text am Ende des Unterabschnitts geändert; l) in 11.1.5 die Verweisung auf EN 13107 entfernt; m) Anhang D entfernt; n) Anhang ZA ersetzt; o)Literaturhinweise aktualisiert.
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