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Der Teil 1 der Normenreihe EN 12929 legt die Sicherheitsanforderungen an die allgemeinen Bestimmungen der Seilbahnen des Personenverkehrs fest. Diese Bestimmungen werden unter Berücksichtigung der verschiedenen Arten von Anlagen und von deren Umgebung angewandt. Das Dokument legt allgemeine technische Merkmale, die Grundsätze für die Planung und die allgemeinen Sicherheitsanforderungen fest. Es behandelt nicht die Einzelheiten für den Betrieb und die Instandhaltung, weder Berechnungen noch detaillierte Bestimmungen für die Ausführung der Bauteile. Der vorliegende Teil behandelt nicht die Bestimmungen, die insbesondere für Zweilseil-Pendelbahnen ohne Tragseilbremse anzuwenden sind; hierzu wird auf den Teil 2 hingewiesen. Er enthält Anforderungen zur Unfallverhütung und zum Arbeitnehmerschutz. Er gilt weder für Seilbahnen des Güterverkehrs noch für Aufzüge. Das zuständige Normungsgremium ist der NA 087-00-16 AA "Seilbahnen".
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12929-1:2005-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12929-1:2023-02 .
Gegenüber DIN EN 12929-1:2005-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 2 "Normative Verweisungen" wurde aktualisiert; b) Entfernung der Begriffe, Abschnitt 3 und Verweisung auf prEN 1907:2012; c) Entfernung des Abschnittes 4.2.2 "Sicherheitsstudie"; d) Überarbeitung der Tabelle 1 "Liste der Gefährdungssituationen"; e) Überarbeitung des Abschnittes 4.3.2 "Gefahrstellen"; f) Überarbeitung des Abschnittes 5.2.2 "Seitenbeschleunigung"; g) Überarbeitung des Abschnittes 5.24 "Länge der Ausweiche"; h) Überarbeitung des Abschnittes 5.5 "Trasse von Schleppliften"; i) Überarbeitung des Abschnittes 6 "Grenzprofil"; j) Überarbeitung des Abschnittes 7 "Lichtraumprofil, Sicherheitsabstände"; k) Überarbeitung des Abschnittes 8 "Größter zulässiger Bodenabstand"; l) Überarbeitung des Abschnittes 9.2 "Größte Fahrgeschwindigkeit"; m) Überarbeitung des Abschnittes 9.4.2 "Folgezeit"; n) Überarbeitung des Abschnittes 10 "Antrieb (einschließlich Bremsen)"; o) Überarbeitung des Abschnittes 11 "Verkehrswege mit Arbeitsbereiche"; p) Streichung der Auflistung d) "Seildraht" in Abschnitt 12.6.3; q) Überarbeitung des Abschnittes 13.2 "Bergeplan"; r) Überarbeitung des Abschnittes 13.3 "Bergung bei Standseilbahnen"; s) Überarbeitung des Abschnittes 14 "Verschiedenes"; t) Überarbeitung des Abschnittes 15 "Standseilbahnen mit automatischen Betrieb"; u) Überarbeitung des Anhanges C (normativ) "Technische Unterlagen"; v) Überarbeitung des Anhanges D (informativ) "A-Abweichungen"; w) Überarbeitung des Literaturverzeichnisses.
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