Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Europäische Norm legt die Verfahren zur Charakterisierung der Steifigkeit von Asphalten durch verschiedene Prüfungen, einschließlich Biegeprüfungen sowie direkte und indirekte Zugprüfungen, fest. Die Prüfungen werden an verdichtetem bituminösen Material unter sinusförmiger oder einer anderen kontrollierten Belastung unter Verwendung verschiedener Probekörpertypen und Auflagerungen vorgenommen. Das Verfahren dient zur Einstufung von Asphalten auf der Grundlage ihrer Steifigkeit als Hinweis auf das relative Leistungsvermögen in der Fahrbahnbefestigung, um Daten zur Abschätzung des Tragverhaltens in der Straße zu erhalten und um die Prüfdaten nach den für Asphalte geltenden Festlegungen zu beurteilen. Da diese Norm keinen bestimmten Prüfgerätetyp vorschreibt, hängt die genaue Auswahl der Prüfbedingungen vom Einsatz- und Arbeitsbereich des verwendeten Prüfgeräts ab. Bei der Auswahl der jeweiligen Prüfbedingungen sollten die Anforderungen der Produktnormen für Asphalte berücksichtigt werden. Die Anwendbarkeit dieses Dokumentes ist in den Produktnormen für Asphalte beschrieben. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-10-10 AA "Asphalt (SpA zu CEN/TC 227/WG 1) Gemeinschaftsausschuss mit FGSV" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12697-26:2020-03 .
Gegenüber DIN EN 12697-26:2020-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Bild in Tabelle 2 geändert; b) Überarbeitung von Tabelle A.1; c) redaktionelle Überarbeitung des Dokuments.