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Norm [AKTUELL]
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Die Überarbeitung dieser Norm wurde erforderlich, da einerseits die Einführung der neuen Normen für Bodenabläufe mit Geruchverschluss mit einer Geruchverschlusshöhe von mindestens 50 mm (EN 1253-1) und für die Bewertung der Konformität von Bodenabläufen, Dachabläufen und Abdeckungen (EN 1253-3) erfolgte und andererseits Änderungen zum Anwendungsbereich, zur Klassifizierung, zu Funktionsanforderungen sowie zum Kennzeichnungsverfahren vorgenommen wurden. Abläufe mit Leichtflüssigkeitssperre für Gebäude müssen eingesetzt werden, um im Notfall das unkontrollierte Ableiten von Leichtflüssigkeiten in die Entwässerungsanlage zu verhindern. Nach einer Klassifizierung der Abläufe mit Leichtflüssigkeitssperre nach ihrem Abflussvermögen (uneingeschränkter Einsatz in Schwerkraftentwässerungsanlagen, reduzierter Abfluss bei Leichtflüssigkeitssperren als Zusatzeinrichtung in Abläufen) und Werkstoffanforderungen folgen Festlegungen von über EN 1253-1 hinausgehende Funktionsanforderungen (Zulauf, Sicherheitshöhe, Dichtheit, Voraussetzungen für Wartung und Abflussvermögen). Neben den in EN 1253-1 vorgegebenen Prüfverfahren müssen noch die Prüfungen der Sperrfunktion, Dichtheit und Sicherheitshöhe durchgeführt werden. Modalitäten zur Kennzeichnung und Bewertung der Konformität beschließen die Festlegungen. Das zuständige Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 119-05-11 AA "Ablaufgarnituren, Abläufe, Rückstauverschlüsse und Belüftungsventile für die Verwendung innerhalb von Gebäuden (CEN/TC 165/WG 11)" des DIN-Normenausschusses Wasserwesen (NAW).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1253-5:2004-03 .
Gegenüber DIN EN 1253-5:2004-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Anwendungsbereiches, bestimmter Funktionsanforderungen und des Kennzeichnungsverfahrens sowie der Klassifizierung nach dem Abflussvermögen aufgrund der Einführung der neuen EN 1253-1 und EN 1253-3; b) redaktionelle Bearbeitung.