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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Norm behandelt kraftbetriebene, vorübergehend errichtete Bauaufzüge (im Nachfolgenden als "Aufzüge" bezeichnet), die für die Benutzung durch Personen bestimmt sind, denen das Betreten von Baustellen und technischen Anlagen erlaubt ist. Die Aufzüge bedienen Ladestellen und haben ein Lastaufnahmemittel, das für die Beförderung sowohl von Personen als auch von Personen und Material konstruiert ist, das geführt ist, das sich senkrecht oder entlang von Führungen bewegt, deren Neigung gegen die Senkrechte höchstens 15 Grad beträgt, das gehalten oder getragen wird durch das Drahtseil eines Trommelantriebs, Zahnstange und Zahnrad, Hydraulik-Zylinder (direkt oder indirekt) oder durch ein Hubgelenksystem, wo Masten für den Betrieb die Abstützung durch separate Konstruktionen benötigen oder nicht benötigen. Die Norm beschreibt sowohl Gefährdungen, die während der Lebensdauer eines solchen Gerätes entstehen (siehe Abschnitt 4), als auch Methoden zur Beseitigung oder Verringerung dieser Gefährdungen, soweit die Maschine bestimmungsgemäß verwendet wird. Diese Norm beschreibt keine zusätzlichen Anforderungen für den Betrieb unter erschwerten Bedingungen (zum Beispiel in extremen Klimazonen oder bei starken magnetischen Feldern), den Blitzschutz, den Betrieb unter besonderen Anforderungen (zum Beispiel in explosionsgefährdeten Bereichen), die elektromagnetische Verträglichkeit (Störaussendung, Störfestigkeit), den Umgang mit Gütern, deren Eigenschaften zu einer gefährlichen Situation führen können (zum Beispiel Schmelzen, Säuren/Basen, strahlende Materialien, leicht zerbrechliche Lasten), die Verwendung von Verbrennungsmotoren, die Verwendung von Fernsteuerungen, Gefährdungen während der Herstellung, Gefährdungen, die aus der Ortsveränderlichkeit der Maschine entstehen, Gefährdungen, die entstehen, wenn der Aufzug über öffentlichen Verkehrsbereichen errichtet wird, Erdbeben, Lärm. Diese Norm ist nicht anwendbar für Bauaufzüge, die nur dem Materialtransport dienen, Aufzüge entsprechend EN 81-1:1998, EN 81-2:1998 und prEN 81-3:1999, Arbeitskörbe, die an Hebezeugen hängen, von den Gabeln eines Flurförderzeugs getragene Arbeitsplattformen, Arbeitsbühnen, Seilbahnen; speziell für militärische Zwecke konstruierte Aufzüge, Bergwerksaufzüge, Theateraufzüge, Aufzüge für spezielle Zwecke. Diese Norm umfasst die komplette Aufzugsanlage. Sie schließt den Grundrahmen und die Bodenstationsumwehrung ein, behandelt aber nicht die Ausführung von Fundamenten jeglicher Art zum Beispiel aus Beton, Stahl oder Holz. Sie schließt die Konstruktion von Mastverankerungen ein, behandelt jedoch nicht die bauseitigen Verankerungsmittel. Sie schließt Ladestellentore und ihre Rahmen ein, behandelt aber nicht die Verankerungsmittel zum Bauwerk. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom CEN/TC 10 "Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 12159:2000+A1:2009. Gegenüber der DIN EN 12159:2001-01 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: - Anpassung des Anwendungsbereichs bezüglich Lärm; - Anpassung der Normativen Verweisungen und Ergänzungen bei den Literaturhinweisen; - Begriff Nennlast durch Nutzlast/Nennlast ersetzt, Abschnitt 3; - Allgemeine Anforderungen in Abschnitten 5.1 und 5.6.1; - Anforderungen für Ladestelletore, Abschnitten 5.5.5.1 und 5.5.5.2; - Anforderungen für Tore, Abschnitt 5.6.1.4.1.4; - Anforderung für Überlasterkennung, Abschnitt 5.6.3; - Anforderungen an elektrische Installation, Abschnitt 5.9.1, 5.9.2.2, 5.9.4, 5.9.5, 5.9.6.1 und 5.10.5; - Abschnitt 5.9.7.1 und 5.10.7.1.2 gestrichen; - Neuer Abschnitt 5.12 über Lärm eingefügt; - Anpassungen der Prüfungen, Abschnitt 6; - Anpassungen der Benutzerinformationen, Abschnitt 7; - Aktualisierung der Anhänge A und B; - Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-13-50 AA "Bauaufzüge" im Fachbereich "Bau- und Baustoffmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Bauaufzügen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12159:2001-01 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12159:2013-03 .
Gegenüber DIN EN 12159:2001-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung des Anwendungsbereichs bezüglich Lärm; b) Anpassung der Normativen Verweisungen und Ergänzungen bei den Literaturhinweisen; c) Begriff Nennlast durch Nutzlast/Nennlast ersetzt, Abschnitt 3; d) Allgemeine Anforderungen in Abschnitten 5.1 und 5.6.1; e) Anforderungen für Ladestelletore, Abschnitten 5.5.5.1 und 5.5.5.2; f) Anforderungen für Tore, Abschnitt 5.6.1.4.1.4; g) Anforderung für Überlasterkennung, Abschnitt 5.6.3; h) Anforderungen an elektrische Installation, Abschnitt 5.9.1, 5.9.2.2, 5.9.4, 5.9.5, 5.9.6.1 und 5.10.5; i) Abschnitt 5.9.7.1 und 5.10.7.1.2 gestrichen; j) Neuer Abschnitt 5.12 über Lärm eingefügt; k) Anpassungen der Prüfungen, Abschnitt 6; l) Anpassungen der Benutzerinformationen, Abschnitt 7; m) Aktualisierung der Anhänge A und B; n) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.