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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Norm behandelt kraftbetriebene, vorübergehend errichtete Bauaufzüge (im Nachfolgenden als "Aufzüge" bezeichnet), die für die Benutzung durch Personen bestimmt sind, denen das Betreten von Baustellen und technischen Anlagen erlaubt ist. Diese Norm umfasst die komplette Aufzugsanlage. Sie schließt den Grundrahmen und die Bodenstationsumwehrung ein, behandelt aber nicht die Ausführung von Fundamenten jeglicher Art zum Beispiel aus Beton, Stahl oder Holz. Sie schließt die Konstruktion von Mastverankerungen ein, behandelt jedoch nicht die bauseitigen Verankerungsmittel. Sie schließt Ladestellentore und ihre Rahmen ein, behandelt aber nicht die Verankerungsmittel zum Bauwerk.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12158-1:2001-01 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12158-1:2011-06 .
Gegenüber DIN EN 12158-1:2001-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung und Anpassung dieser Norm im Hinblick auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; b) Aktualisierung des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.