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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument behandelt kraftbetriebene, vorübergehend errichtete Bauaufzüge (in diesem Dokument als "Aufzüge" bezeichnet), die für die Benutzung durch Personen bestimmt sind, denen das Betreten von Baustellen und technischen Anlagen erlaubt ist. Die Aufzüge bedienen Ladestellenebenen und haben ein Lastaufnahmemittel, - das nur für den Materialtransport konstruiert ist; - das geführt ist; - das sich senkrecht oder entlang von Führungen bewegt, deren Neigung gegen die Senkrechte höchstens 15° beträgt; - das gehalten oder getragen wird durch das Drahtseil eines Trommelantriebs, Kette, Zahnstange und Zahnrad oder durch einen ausfahrbaren Gestängemechanismus; - wo Masten, wenn sie aufgestellt sind, eine Abstützung durch separate Konstruktionen benötigen oder nicht benötigen; - das das Betreten durch unterwiesene Personen während des Be- und Entladens erlaubt; - das von dazu beauftragten Personen gefahren wird; - das, falls erforderlich, den Zutritt und das Mitfahren sachkundiger und befugter Personen während des Auf- und Abbaus sowie bei der Instandhaltung und Inspektion gestattet. Das Dokument behandelt die in Anhang C aufgeführten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder -ereignisse, die auf die Maschine zutreffen und die während der verschiedenen Lebensphasen der Maschine entstehen, und beschreibt Verfahren zur Beseitigung oder Minderung dieser Gefährdungen, wenn die Einrichtungen bestimmungsgemäß und unter Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftigerweise vorhersehbar sind, verwendet werden. Dieses Dokument legt keine zusätzlichen Anforderungen fest für - hydraulische Anlagen; - den Betrieb unter erschwerten Bedingungen (zum Beispiel extreme Klimazonen, starke magnetische Felder); - den Blitzschutz; - den Betrieb unter besonderen Vorschriften (zum Beispiel in explosionsgefährdeten Bereichen); - die elektromagnetische Verträglichkeit (Störaussendung, Störfestigkeit); - den Umgang mit Lasten, deren Eigenschaften zu gefährlichen Situationen führen könnten (zum Beispiel Schmelzen, Säuren/Basen, strahlende Werkstoffe, zerbrechliche Lasten); - die Verwendung von Verbrennungsmotoren; - die Verwendung von Fernsteuerungen; - Gefährdungen während der Herstellung; - Gefährdungen, die aus der Ortsveränderlichkeit entstehen; - Gefährdungen, die sich aus der Errichtung über einer öffentlichen Straße ergeben; - Erdbeben; - Geräusche; - Ergonomie; - feststehende trennende Schutzeinrichtungen; - Eingriffe des Bedienungspersonals. Diese Norm ist nicht anzuwenden für - Bauaufzüge zur Personen- und Materialbeförderung; - Aufzüge nach EN 81-3:2000+A1:2008 und EN 81-20:2020; - Schrägaufzüge nach EN 12158-2:2000+A1:2010; - Arbeitskörbe, die an Hebezeugen hängen; - von den Gabeln von Gabelstaplern getragene Arbeitsbühnen; - Transportbühnen nach EN 16719:2018; - Arbeitsbühnen; - Seilbahnen; - speziell für militärische Zwecke konstruierte Aufzüge; - Bergwerksaufzüge; - Theateraufzüge; - Aufzüge für spezielle Zwecke. Dieses Dokument befasst sich mit der Installation des Aufzugs. Es umfasst das Fußteil und die Bodenstationsumwehrung, schließt jedoch die Konstruktion von Fundamentanlagen aus Beton, Stahl, Holz oder anderen Materialien aus. Es umfasst die Konstruktion von Mastverankerungen, schließt jedoch die Konstruktion von Verankerungsbolzen an der Tragkonstruktion aus. Es umfasst die Ladestellentore und ihre Rahmen, schließt jedoch die Konstruktion von Verankerungsschrauben an der Tragkonstruktion aus. Dieses Dokument (EN 12158-1:2021) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 10 "Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige" erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR gehalten wird. Gegenüber DIN EN 12158-1:2011-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) hydraulische Anlagen aus dieser Norm entfernt; b) Unterabschnitt 4.1 Hinweise zur Konstruktion; c) Unterabschnitt 4.2 Lastkombinationen und Berechnungen vollständig überarbeitet; d) 4.2.2 Berechnung der Konstruktion; e) 4.2.3 Nachweisberechnung; f) 4.2.4 Grenzzustandsverfahren hinzugefügt; g) 4.2.5 Kompetenznachweis; h) 4.2.6 Verfahren für den Kompetenznachweis; i) 4.5.3.1 Schutzeinrichtungen an den Ladestellen; j) 4.5.5.1, 4.5.5.2 und 4.6.1.4 Sicherheitsanforderungen an Plattform und Ladestellen; k) 4.6.1.1 Anforderungen an die Plattformneigung bei zweimastigen Einheiten; l) 4.6.1.4 Anforderungen an Plattformtore; m) 4.7.4.12 Rechnerischer Nachweis zum Nennbremsmoment; n) 4.8.3 Schutz vor den Einwirkungen äußerer Einflüsse; o) 4.8.6 und Anhang B Aufnahme von Performance Levels nach EN ISO 13849-1:2015; p) 4.8.6.3 Umgehung einer bestimmten Sicherheitsfunktion; q) 4.8.7 Sicherheitskontakte; r) 4.8.8.4 Fahrtendschalter; s) 4.8.12 Stillsetzen der Maschine; t) Unterabschnitt 4.9 Ausfallbedingungen; u) 6.1.2.9 Anleitungen zur Bedienung und Benutzung (Beleuchtung der Ladestellen aufgenommen); v) Unterabschnitt 6.2 Kennzeichnungen (Zahnstangen aufgenommen); w) Anhang A Europäische Sturmwindkarte (Bezugssturmwindgeschwindigkeiten in europäischen Regionen aufgenommen); x) Anhang C (alt) Anforderungen an die Benutzer der verschiedenen Arten von Bauaufzügen gestrichen; y) Anhang C Liste der signifikanten Gefährdungen vollständig überarbeitet; z) Anhang ZA vollständig überarbeitet; aa) im gesamten Dokument normative Verweisungen aktualisiert. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-13-50 AA "Bauaufzüge" im Fachbereich "Bau- und Baustoffmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von "Aufzügen mit betretbarer Plattform" sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12158-1:2011-06 .
Gegenüber DIN EN 12158-1:2011-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) hydraulische Anlagen aus dieser Norm entfernt; b) Unterabschnitt 4.1 Hinweise zur Konstruktion; c) Unterabschnitt 4.2 Lastkombinationen und Berechnungen vollständig überarbeitet; d) 4.2.2 Berechnung der Konstruktion; e) 4.2.3 Nachweisberechnung; f) 4.2.4 Grenzzustandsverfahren hinzugefügt; g) 4.2.5 Kompetenznachweis; h) 4.2.6 Verfahren für den Kompetenznachweis; i) 4.5.3.1 Schutzeinrichtungen an den Ladestellen; j) 4.5.5.1, 4.5.5.2 und 4.6.1.4 Sicherheitsanforderungen an Plattform und Ladestellen; k) 4.6.1.1 Anforderungen an die Plattformneigung bei zweimastigen Einheiten; l) 4.6.1.4 Anforderungen an Plattformtore; m) 4.7.4.12 Rechnerischer Nachweis zum Nennbremsmoment; n) 4.8.3 Schutz vor den Einwirkungen äußerer Einflüsse; o) 4.8.6 und Anhang B Aufnahme von Performance Levels nach EN ISO 13849-1:2015; p) 4.8.6.3 Umgehung einer bestimmten Sicherheitsfunktion; q) 4.8.7 Sicherheitskontakte; r) 4.8.8.4 Fahrtendschalter; s) 4.8.12 Stillsetzen der Maschine; t) Unterabschnitt 4.9 Ausfallbedingungen; u) 6.1.2.9 Anleitungen zur Bedienung und Benutzung (Beleuchtung der Ladestellen aufgenommen); v) Unterabschnitt 6.2 Kennzeichnungen (Zahnstangen aufgenommen); w) Anhang A Europäische Sturmwindkarte (Bezugssturmwindgeschwindigkeiten in europäischen Regionen aufgenommen); x) Anhang C (alt) Anforderungen an die Benutzer der verschiedenen Arten von Bauaufzügen gestrichen; y) Anhang C Liste der signifikanten Gefährdungen vollständig überarbeitet; z) Anhang ZA vollständig überarbeitet; aa) im gesamten Dokument normative Verweisungen aktualisiert.