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Diese Europäische Norm gilt für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG), die als Teil von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) betrieben und in Verkehr gebracht werden. Diese Norm legt die Anforderungen fest und gibt Prüfverfahren für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte an, die zum Einbau als Teil einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage in Gebäuden vorgesehen sind.
Gegenüber DIN EN 12101-2:2003-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Anpassung des Prüfstandes; b) Wandentrauchung, vereinfachtes Verfahren; c) ein neuer Anhang I, der einen so genannten direkten Anwendungsbereich von Prüfungen wiedergibt. Dies bedeutet, dass nach einer Erstprüfung im Rahmen des direkten Anwendungsbereiches über dort festgelegte Regeln, Änderungen des geprüften Produkts ermöglicht werden. Dabei sind im Regelfall keine weiteren Prüfungen erforderlich. Weitere Aussagen sind entsprechend den Aussagen im erweiterten Anwendungsbereich bei bestimmten Situationen von Seiten der Prüfstellen, die die entsprechenden Prüfungen durchgeführt haben, möglich (über Gutachten); d) eine Validierung der Prüfstellen zum A w-Wert; e) zum Brandversuch wurden die Toleranzen der Brandkurve überprüft einschließlich der Lage der zu benutzenden Thermoelemente; f) allgemeine Überarbeitungen und Anpassungen; g) Anpassung an die Bauproduktenverordnung.
Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA "Rauch- und Wärmefreihaltung, SpA zu CEN/TC 191/SC 1 und ISO/TC 21/SC 11 sowie zu Teilbereichen von CEN/TC 127/WG 7" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) verantwortlich.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12101-2:2003-09 .
Gegenüber DIN EN 12101-2:2003-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung des Prüfstandes; b) Wandentrauchung, vereinfachtes Verfahren; c) ein neuer Anhang I, der einen so genannten direkten Anwendungsbereich von Prüfungen wiedergibt. Dies bedeutet, dass nach einer Erstprüfung im Rahmen des direkten Anwendungsbereiches über dort festgelegte Regeln, Änderungen des geprüften Produkts ermöglicht werden. Dabei sind im Regelfall keine weiteren Prüfungen erforderlich. Weitere Aussagen sind entsprechend den Aussagen im erweiterten Anwendungsbereich bei bestimmten Situationen von Seiten der Prüfstellen, die die entsprechenden Prüfungen durchgeführt haben, möglich (über Gutachten); d) eine Validierung der Prüfstellen zum A w-Wert; e) zum Brandversuch wurden die Toleranzen der Brandkurve überprüft einschließlich der Lage der zu benutzenden Thermoelemente; f) allgemeine Überarbeitungen und Anpassungen; g) Anpassung an die Bauproduktenverordnung.