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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Norm gilt für die Gestaltung/Konstruktion und Herstellung von Langwirkmaschinen der in 3.1, 3.2 und 3.3 beschriebenen und in den Bildern 3a, 3b und 3c gezeigten Typen. Diese Langwirkmaschinen werden in der Nahrungsmittelindustrie und in Geschäften (Bäckereien, Konditoreien, Süßwarenindustrie, Delikatessenhersteller, Versorgungsbetriebe et cetera) eingesetzt, um Teigstücke zu ebnen, auszuwalzen und zu längen. Andere Konstruktionen von Langwirkmaschinen und Langwirkmaschinen vom Typ1, die für andere, nicht handgemachte Produkte gestaltet wurden, die weichen Teig verwenden, zum Beispiel französisches Baguette, sind nicht durch diese Norm abgedeckt. Diese Norm umfasst die in EN ISO 12100-1:2003, 3.22 und in der Betriebsanleitung des Herstellers definierten technischen Sicherheits- und Hygieneanforderungen für die Installation, das Einrichten, die Bedienung, Reinigung und Wartung dieser Maschinen. Die signifikanten Gefährdungen, die durch diese Norm abgedeckt sind, sind mechanische (Einziehen, Fangen, Erfassen/Aufwickeln, Quetschen, Verlust der Standfestigkeit), elektrische, ergonomische und auch solche, die durch Einatmen von Staub und die Vernachlässigung hygienischer Prinzipien hervorgerufen werden. Geräusche werden nicht als signifikante Gefährdung an Langwirkmaschinen angesehen. Dies bedeutet nicht, dass der Hersteller dieser Maschine davon befreit ist, Maßnahmen zur Geräuschreduzierung zu treffen und Angaben zu den Geräuschen zu machen. Deshalb sind in Anhang B dieser Norm Regeln zur Geräuschmessung enthalten. Die folgenden Maschinen sind ausgenommen: Versuchs- und Prüfmaschinen, die in der Entwicklung beim Hersteller sind; Haushaltsgeräte; Bagelmaschinen. Diese Norm bezieht sich nur auf Maschinen, die nach der Annahme dieser Norm durch das CEN hergestellt werden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 153 "Nahrungsmittelmaschinen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 12041:2000+A1:2009. Gegenüber der DIN EN 12041:2000 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Die Norm ist im Hinblick auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geändert und angepasst; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-18-01 AA "Bäckereimaschinen" im Fachbereich "Nahrungsmittelmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter interessierter Kreise waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12041:2001-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12041:2015-02 .
Gegenüber der DIN EN 12041:2001-02 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) die Norm ist im Hinblick auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geändert und angepasst; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.