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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument (EN 116:2015) wurde im Technischen Komitee CEN/TC 19 "Gasförmige und flüssige Kraft- und Brennstoffe, Schmierstoffe und verwandte Produkte mit mineralölstämmiger, synthetischer oder biologischer Herkunft" (Sekretariat: NEN, Niederlande) unter intensiver deutscher Mitarbeit ausgearbeitet.
Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitsausschuss NA 0620642 AA "Prüfung von flüssigen Kraftstoffen und Heizölen" im Fachausschuss Mineralöl- und Brennstoffnormung (FAM) des Normenausschusses Materialprüfung (NMP) verantwortlich.
Diese Europäische Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung des Temperaturgrenzwertes der Filtrier-barkeit (en: CFPP, Cold Filter Plugging Point) von Dieselkraftstoffen und Haushaltsheizölen unter Verwendung eines automatisierten Prüfgerätes fest. Manuell betriebene Prüfgeräte dürfen eingesetzt werden, für den Streitfall ist jedoch nur die Prüfung mit automatisiertem Prüfgerät zulässig.
Diese Europäische Norm ist anwendbar auf Fettsäuremethylester (FAME) und Destillat-Brennstoffe sowie auf paraffinische Dieselkraftstoffe, die für den Gebrauch in Dieselmotoren und Haushalt-Heizungsanlagen bestimmt sind, einschließlich solcher, die FAME, Fließverbesserer oder andere Zusätze enthalten.
Die mit dem Verfahren aus dieser Europäischen Norm erzielten Ergebnisse eignen sich zur Abschätzung der niedrigsten Temperatur, bei der ein Brennstoff störungsfrei im Brennstoffsystem fließen kann.
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN EN 116:2015-11 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN EN 116:1998-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) zusätzlich zum manuellen Verfahren wird eine gleichwertiges automatisches Prüfverfahren beschrieben; b) Hinweise für den Gebrauch anerkannter Referenzmaterialien zu Prüf- und Kalibrierzwecken wurden aufgenommen; c) Hinweis auf anormales Aspirationsverhalten, das bei einzelnen Proben auftreten kann, wurde als Anmerkung aufgenommen; d) redaktionell überarbeitet und aktualisiert. Gegenüber DIN EN 116:2015-11 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) in 10.4, 2. Absatz wurde der erste Satz "Es ist sicherzustellen, dass der Boden der Filtriereinrichtung sowie das Thermometer auf dem Boden des Probegefäßes aufsitzen und dass das Thermometer weder die Wand des Probegefäßes noch die Filtriereinrichtung berührt." in "Es ist sicherzustellen, dass der Boden der Filtriereinrichtung auf dem Boden des Probegefäßes aufsitzt. Es ist zu prüfen, dass das Thermometer weder die Wand des Probegefäßes noch die Filtriereinrichtung berührt." korrigiert; b) in 6.6 wurde der Satzteil "zur Überprüfung der vollständigen Entleerung der Pipette" entfernt; c) in 6.8.1 und 6.11 wurde der Begriff "Genauigkeit" mit "Fehlertoleranz" ersetzt.