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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Auf Grundlage dieser Europäischen Norm werden freistehende Wertschutzschränke, Einbauschränke (Boden und Wand), Wertschutzschränke für Geldautomaten (ATM-Safes) und ATM-Sockel, Wertschutzraumtüren sowie Wertschutzräume (mit oder ohne Tür) gemäß ihrem Widerstandswert gegen Einbruchdiebstahl geprüft und klassifiziert. Diese Europäische Norm gilt nicht für die Prüfung und Klassifizierung von Deposit-Systemen und Geldautomaten (ATM-Systemen). Gegenüber DIN EN 1143-1:2010-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ergänzung um Anforderungen und prüftechnische Kriterien für die Durchführung der Zusatzprüfung mit Gas (Tabelle 2; Abschnitte 4, 10 und 12.4) an Wertschutzschränken für Geldautomaten der Widerstandsgrade II bis VIII; b) Optimierung der Anforderungen und prüftechnischen Kriterien für die Verankerungsprüfung von Wertschutzschränken für Geldautomaten (Tabelle 2; Abschnitt 8.2) als Grundlage für die Nutzung von starren und flexiblen ATM-Sockeln; c) Modifizierung der Anforderungen für den Widerstandswert für die Nacharbeit bei der Durchführung der Zusatzprüfung mit explosiv wirkenden Stoffen (EX). Das bisherige Kriterium Volldurchbruch wurde in Teildurchbruch geändert (Tabellen 1 und 2; Abschnitte 5.8e, 6.1, 7.5.4.4, 7.6.13, 7.7 und 9.5.1); d) redaktionelle Klarstellungen in den Abschnitten 3.12, 4.2.3 und 8.2.3.1. Die nationalen Interessen wurden bei der Erarbeitung vom Arbeitsausschuss NA 060-20-01 AA "Geldschränke und Tresoranlagen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1143-1:2010-01 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1143-1:2019-07 .
Gegenüber DIN EN 1143-1:2010-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ergänzung um Anforderungen und prüftechnische Kriterien für die Durchführung der Zusatzprüfung mit Gas (Tabelle 2; Abschnitte 4, 10 und 12.4) an Wertschutzschränken für Geldautomaten der Widerstandsgrade II bis VIII. b) Optimierung der Anforderungen und prüftechnischen Kriterien für die Verankerungsprüfung von Wertschutzschränken für Geldautomaten (Tabelle 2; Abschnitt 8.2) als Grundlage für die Nutzung von starren und flexiblen ATM-Sockeln. c) Modifizierung der Anforderungen für den Widerstandswert für die Nacharbeit bei der Durchführung der Zusatzprüfung mit explosiv wirkenden Stoffen (EX). Das bisherige Kriterium Volldurchbruch wurde in Teildurchbruch geändert (Tabellen 1 und 2; Abschnitte 5.8e, 6.1, 7.5.4.4, 7.6.13, 7.7 und 9.5.1) d) Redaktionelle Klarstellungen in den Abschnitten 3.12, 4.2.3 und 8.2.3.1.