Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Europäische Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für Helme fest, die von Kleinkindern während Freizeitbeschäftigungen in Bereichen getragen werden, in denen ein erwiesenes Risiko für Kopfverletzungen in Verbindung mit einem Strangulierungsrisiko besteht. Die Anforderungen und die entsprechenden Prüfverfahren beziehen sich auf folgende Punkte: Konstruktion einschließlich Sichtfeld, stoßdämpfende Eigenschaften, Eigenschaften der Trageeinrichtung, einschließlich Kinnriemen, Befestigungsvorrichtungen und Selbstöffnungsmechanismus, Kennzeichnung und Information. Dieses Dokument (EN 1080:2013) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 158 "Kopfschutz" in der Arbeitsgruppe WG 6 "Luftsporthelme" erarbeitet, dessen Sekretariat vom BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-04-02 AA "Sportschutzhelme" im Normenausschuss Sport und Freizeitgeräte (NASport).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1080:2006-03 .
Gegenüber DIN EN 1080:2006-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich wurde neu formuliert; b) es wurden Änderungen vorgenommen um den Änderungen von EN 960 zu entsprechen; c) Verweisungen in Abschnitt 2 "Normative Verweisungen" aktualisiert und ergänzt; d) neue Anforderung in 4.1 "Werkstoffe" aufgenommen; e) deutlichere Beschreibung in 4.5.3 "Befestigungsvorrichtung"; f) Länge des Bordsteins (5.4.3) neu definiert; g) Abstand zwischen den Anschlagpunkten (5.4.4) neu definiert; h) in 5.5 "Ermittlung der Kraft zum Öffnen des Selbstöffnungsmechanismus" wurde die Geschwindigkeit mit der die Kraft aufzubringen ist, aufgenommen.