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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Typ-C-Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Sie beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 198 "Druck- und Papiermaschinen - Sicherheit" des Europäischen Komitees für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1010-4:2004+A1:2009. Das Sekretariat wird vom DIN (Deutschland) gehalten. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-23-01 "Druck- und Papiermaschinen" im Fachbereich Druck- und Papiermaschinen des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Maschinenhersteller und der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung waren an der Erarbeitung beteiligt. Durch die Novellierung der EG-Maschinenrichtlinie wurde eine Überprüfung der bisher gültigen Norm EN 1010-4:2004 im Hinblick auf die grundlegenden Anforderungen der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich. Diese Europäische Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im EWR in Verkehr gebrachte Buchbinderei-, Papierverarbeitungs- und Papierveredlungsmaschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm ist gemeinsam mit EN 1010-1:2004+A1:2010 anzuwenden. Beide Teile zusammen behandeln alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf nachfolgend aufgeführte Buchbinderei-, Papierverarbeitungs- und Papierveredlungsmaschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Norm gilt für: - Buchbindereimaschinen: - Heft-, Niet-, Öse- und Ansetzmaschinen; - Sammelhefter; -Zusammentragmaschinen; - Klebebinder; - Papierbohrmaschinen; - Bündelpressen; - Bücherpressen; - Bogenfalzmaschinen; - Buchfertigungsstraßen; - Buchrückenrunde- und Abpressmaschinen; - Buchblockhinterklebe- und Kapitalmaschinen; - Bucheinhängemaschinen; - Falzeinbrennmaschinen. Papierverarbeitungsmaschinen: - Briefumschlag-, Versandtaschenmaschinen; - Hygieneartikelmaschinen; - Einsteckmaschinen; - Kreuzleger; - Papierprägemaschinen. - Papierveredelungsmaschinen: - Beschichtungsmaschinen; - Kaschiermaschinen. Die spezifischen Anforderungen in EN 1010-4 haben Vorrang vor entsprechenden Anforderungen in der EN 1010-1:2004+A1. Dieses Dokument befasst sich nicht mit Risiken, die durch Lärm entstehen, der von den Maschinen erzeugt wird. Dies ist grundlegend in EN 1010-1:2004+A1 behandelt. Jedoch gibt es für Falzmaschinen, Briefumschlag- und Versandtaschenmaschinen und Hygieneartikelmaschinen Anforderungen bezüglich Lärmminderung. Gegenüber der Vorgängernorm EN 1010-4:2004 wurden folgende Änderungen vorgenommen a) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, so dass angenommen werden darf, dass innerhalb der Grenzen des Anwendungsbereichs dieser Norm mit den normativen Abschnitten dieser Norm die entsprechenden grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllt werden. Die notwendigen Anpassungen, die sich aus den geänderten Anforderungen der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergeben, sind in der EN 1010-1:2004+A1:2010 enthalten. Anwendung: Für Konstrukteure von Maschinen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1010-4:2004-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 12643-3:2024-11 , DIN EN ISO 12643-4:2024-11 .
Gegenüber DIN EN 1010-4:2004-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm ist im Hinblick auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geändert und angepasst; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.