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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm legt den Aufbau, die Hauptmaße und die Bauteile für nichtelektrische Positionslaternen (Petroleumlaternen) fest. Nichtelektrische Positionslaternen nach dieser Norm werden angewendet, wenn elektrische Positionslaternen nicht erwünscht sind oder nicht angewendet werden können (Traditionsschiffe, Schiffe ohne elektrische Anlage). Positionslaternen nach dieser Norm entsprechen den für sie gültigen gesetzlichen Vorschriften, die sich im Wesentlichen auf die zutreffenden Inhalte der International Regulations for Preventing Collisions at Sea, COLREG 72, der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) stützen. Im ersten Entwurf DIN 89950:2014-07 waren Bezugnahmen auf drei Produktnormen enthalten, die inzwischen zurückgezogen worden sind. Da die Produktnormen für die Anwendung von DIN 89950 erforderlich sind, wurde beschlossen, alle drei als jeweils normativer Anhang A, B und C in diese Norm zu übernehmen und dafür einen zweiten Entwurf herauszugeben.
Dieses Dokument ersetzt DIN 89950:1961-09 , DIN 89951:1963-02 , DIN 89952:1963-02 , DIN 89953:1963-02 .
Gegenüber DIN 89950:1961-09, den 2016-04 zurückgezogenen Normen DIN 89951:1963-02, DIN 89952:1963-02 und DIN 89953:1963-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel geändert; b) neue Abschnitte 1 "Anwendungsbereich" und 2 "Normative Verweisungen" hinzugefügt; c) Anforderungen für elektrische (E) und kombinierte Positionslaternen (PE) gestrichen; d) Verweisungen auf DIN EN 14744 aufgenommen; e) neuer Abschnitt 8 "Lichtstärke und Tragweite" hinzugefügt; f) alter Abschnitt 8 "Prüfung" durch neuen Abschnitt 11 "Lichtmesstechnische und farbmesstechnische Prüfung" ersetzt; g) Anforderungen an Gürtellinsen aus der zurückgezogenen DIN 89951:1963-02 als Anhang A in diese Norm übernommen; h) Anforderungen an Einsatzgläser aus der zurückgezogenen DIN 89952:1963-02 als Anhang B in diese Norm übernommen; i) Anforderungen an Lampenzylinder aus der zurückgezogenen DIN 89953:1963-02 als Anhang C in diese Norm übernommen; j) Norm redaktionell überarbeitet; k) Norm an die aktuellen Gestaltungsregeln angepasst.
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